Mit dem neuen Unionszollkodex, einer zentralen EU-Zollbehörde in Lille und dem gemeinsamen Customs Data Hub schafft die EU die rechtlichen Grundlagen für wirksamere Kontrollen und faireren Wettbewerb im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Drittstaatenplattformen gelten zollrechtlich künftig selbst als Importeure und haften direkt für die korrekte Deklaration sowie die Sicherheit der eingeführten Waren.
Ergänzend führt die EU ab 1. November eine verpflichtende Handling Fee von mindestens zwei Euro pro Billigimport ein. Diese Maßnahme baut auf dem bereits seit Juli 2026 geltenden EU-Pauschalzoll von drei Euro für Sendungen unter 150 Euro Warenwert auf, der das Paketvolumen aus Fernost laut Österreichischer Post bereits um 26 % verringert hat. In Belgien sanken die Kleinsendungen nach Einführung des Pauschalzolls sogar um 53 %, während die Einnahmen dort bis Mitte August 223,7 Millionen Euro erreichten.
Der Handelsverband Österreich begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments ausdrücklich, sieht aber noch deutlichen Handlungsbedarf bei der praktischen Umsetzung. Geschäftsführer Rainer Will betont, dass zwei Euro bei der Handling Fee nur die absolute Untergrenze sein können, da die Gebühr sämtliche Kontroll- und Vollzugskosten abdecken sowie Folgekosten falsch deklarierter oder unsicherer Importe ausgleichen müsse. Zudem fordert der Verband einen zügigen Aufbau von IT-Systemen, Datenanalysen und Personalkapazitäten, damit digitale Risikohinweise angesichts von bisher 5,9 Milliarden Niedrigwert-Importen pro Jahr und einer Kontrollquote von nur 0,0082 % effektiv in physische Warenprüfungen übersetzt werden können.
Gleichzeitig erneuert der Handelsverband seine scharfe Kritik an der für den 1. Oktober geplanten österreichischen Paketsteuer von 2,40 Euro pro Onlinebestellung. Während die EU-Reform zielgerichtet bei der Verantwortung der Drittstaaten-Importeure ansetzt, belastet der nationale Alleingang Österreichs über 4.000 heimische Händler auf Online-Marktplätzen und löst das Vollzugsproblem bei Fernost-Importen nicht.