Die EU zieht Konsequenzen aus der anhaltenden Ressourcenverschwendung in der Modebranche: Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Kleidung und Schuhe nur noch unter bestimmten Bedingungen vernichten. Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck der Branche zu verringern und Unternehmen zu einem nachhaltigeren Umgang mit Lagerbeständen zu bewegen.
Nach Schätzungen der EU werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien entsorgt – bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Praxis verursacht rund 5,6 Mio. Tonnen CO₂-Emissionen. Zum Vergleich: Das entspricht fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021. Besonders im Onlinehandel schlägt sich das Problem nieder: Allein in Deutschland werden jährlich etwa 20 Mio. zurückgesandte Artikel entsorgt.
Die neue Verordnung verpflichtet große Unternehmen außerdem bereits jetzt zur Offenlegung, wie viele nicht verkaufte Konsumgüter sie entsorgen. Für mittelgroße Unternehmen gelten diese Regelungen ab 2030. Ausnahmen sieht die EU für beschädigte Ware vor.
„Die Textilbranche ist Vorreiter beim Übergang zur Nachhaltigkeit, aber es gibt noch Herausforderungen“, betont Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft. „Mit diesen neuen Maßnahmen wird die Textilbranche in die Lage versetzt, sich in Richtung nachhaltiger und kreislauforientierter Praktiken zu bewegen, und wir können unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern und unsere Abhängigkeiten verringern.“
Die EU-Kommission will mit der Verordnung nicht nur Abfälle reduzieren und Umweltschäden verringern, sondern auch faire Wettbewerbsbedingungen schaffen – insbesondere für Unternehmen, die bereits auf Kreislaufwirtschaft setzen. Unternehmen sollen künftig verstärkt auf Wiederverkauf, Spenden, Aufarbeitung oder Wiederverwendung setzen, statt Lagerware einfach zu vernichten.