Seit 2001 ist das Fashion Outlet Center in Zweibrücken in Betrieb und erfreut sich aktuell einer Verkaufsfläche von 21.000 qm. Doch nicht mehr lange, denn Pläne zur Vergrößerung sind bereits in der Umsetzung. Genauer: um rund 8.500 qm soll das FOC ausgebaut werden, was einer Vergrößerung von etwa 40% entspricht. Nun wurde die Erlaubnis einer Erweiterung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) des Landes Rheinland-Pfalz erteilt.
Inhalt der Prüfung der SGD Süd waren vor allem die Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende Städte und Gemeinden. Entgegen der Äußerungen von über 100 „Trägern öffentlicher Belange“, zu denen Kommunen, Behörden, Verbände und Kammern zählen und die rund 40 Stellungnahmen einreichten, stimmte die SGD Süd den Plänen des FOC Zweibrücken zu.
Laut Dr. Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd, habe man „über 1.000 Seiten gutachterliche Stellungnahmen geprüft und abgewogen“, und erteilte der Erweiterung auf rund 29.500 qm schließlich die Erlaubnis. „Das Zweibrücker Fashion Outlet ist ein wichtiger Arbeitgeber vor Ort“, sagt Innenminister Michael Ebling. „Eine Erweiterung dürfte die Wettbewerbsfähigkeit des Outlets langfristig sichern und damit zur Stärkung der Region beitragen. Gleichzeitig ist es richtig, dass die zuständige SGD Süd intensiv abgewogen hat, unter welchen Voraussetzungen einer Erweiterung zugestimmt wird.“
Wie verkauft werden darf
Allerdings legt der Bescheid für die Sortimente Verkaufsflächenobergrenzen fest. „So dürfen im erweiterten Outlet künftig auf maximal 22.000 m² Bekleidung und auf maximal 4.200 m² Schuhe und Lederwaren angeboten werden“, heißt es vom SGD Süd. Dagegen dürfen Sportbekleidung und -schuhe nur auf jeweils 500 qm verkauft werden, während Randsortimente auf 2.300 qm begrenzt werden.
Zusätzlich darf die Verkaufsfläche in den einzelnen innenstadtrelevanten Sortimentsgruppen nicht 800 qm überschreiten. Die Unterscheidung richtet sich dabei nach der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzepts 2020 der Stadt Zweibrücken. Das angebotene Luxussortiment muss vorab klar in einem städtebaulichen Vertrag definiert werden.