Der französische Senat hat einem Gesetzentwurf über Maßnahmen gegen Ultra-Fast-Fashion-Anbieter zugestimmt. Nachdem bereits die Nationalversammlung für den Entwurf gestimmt hatte, wurde das Gesetz damit verabschiedet. Damit es in Kraft tritt, muss es durch den Präsidenten verkündet werden.
Unter die Definition von Ultra-Fast-Fashion bzw. im Wortlaut des Gesetzestextes „Ultra-Express-Mode“ fallen industrielle und kommerzielle Praktiken von Herstellern, die eine Verkürzung der Nutzungs- oder Lebensdauer zur Folge haben, da eine große Anzahl neuer Produktvarianten auf den Markt gebracht wird und nur geringe Anreize zur Reparatur dieser Produkte bestehen. Laut dem staatlichen Informationsportal Vie Publique richtet sich das Gesetz vorwiegend gegen chinesische E-Commerce-Anbieter wie Shein und Temu.
Für den Verkauf von Ultra-Fast-Fashion müssen die Unternehmen künftig eine Gebühr zahlen. Die Höhe der Strafe liegt 2026 zwischen 0,25 Euro und 6,00 Euro pro Produkt. Bis 2030 steigt sie auf bis zu 1 Euro und 10 Euro pro Produkt.
Am 1. Januar 2027 tritt außerdem ein Werbeverbot für Ultra-Fast-Fashion-Produkte und für Marken, die Ultra-Fast-Fashion-Produkte anbieten, in Kraft. Das umfasst explizit auch Influencer. Sie dürfen unabhängig von der Art der Gegenleistung keine Werbung für Ultra-Fast-Fashion-Produkte machen. Dabei ist ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro festgeschrieben.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters erklärte Shein, dass einige Maßnahmen des Gesetzentwurfs Unstimmigkeiten mit dem geltenden europäischen Rechtsrahmen für digitale Dienste und E-Commerce aufweisen würden.