Das Flaggschiff des Schuhhändlers wird wohl bald leer stehen. Die Vermieterin, die Kontorhaus Barkhof GmbH, hatte, nachdem die Zahlung mehrerer Monatsmieten ausblieb, im November 2024 Räumungsklage gegen die Görtz Retail GmbH eingereicht. Gegen das Versäumnisurteil, das am 10. Dezember 2024 erging, hatte Görtz am 18. Dezember 2024 Einspruch eingelegt. Damit lief das Verfahren zunächst weiter.
Jetzt wurde das Versäumnisurteil aus dem Dezember gerichtlich bestätigt. Zuerst hatte das Hamburger Abendblatt darüber berichtet. Das Hanseatische Oberlandesgericht aus Hamburg erklärte auf schuhkurier-Nachfrage, dass am 11. Februar eine mündliche Verhandlung stattfand, nachdem Einspruch gegen das erlassene Versäumnisurteil, das auf Räumung lautet, eingelegt worden war. Am 18. Februar wurde dann das Versäumnisurteil aufrechterhalten. Der Einspruch war mithin nicht erfolgreich. Auch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wurde abgelehnt.
Die Verkaufsfläche im Flagship-Store umfasst rund 4.000 qm auf vier Etagen. Laut dem Bericht des Hamburger Abendblatts will der Vermieter die Fläche umbauen und neu vermieten. Sowohl die Görtz Retail GmbH, unter der die Schuhgeschäfte laufen, als auch die Görtz Holding GmbH und die Atlant Logistik GmbH sind insolvent.
Die Spitaler Straße ist nicht der einzige Görtz-Standort, der von Räumungsklagen betroffen ist. Dem Hamburger Landgericht lagen sechs Standorte gegen den Schuhhändler vor. Kläger waren bzw. sind die Eigentümergesellschaften der Immobilien. Auch hier ging es um ausstehende Mietzahlungen. In zwei Fällen waren die Räumungsklagen inzwischen erfolgreich. Nun kommt offenbar die Spitaler Straße 101 hinzu.