Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm, der bereits im vorläufigen Verfahren tätig war, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach Insolvenzeröffnung hat Böhm zwei Angebote von Investoren für Görtz-Standorte angenommen, sodass die drei Filialen in Potsdam, Magdeburg und Lübeck einschließlich der dort arbeitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übertragen werden können.
Die beiden letzten verbliebenen Filialen der Görtz Retail GmbH in Dresden und Oldenburg bleiben auch nach Insolvenzeröffnung geöffnet. Die Teams setzen den Verkauf dort fort. Eine Übergabe an potenzielle Investoren ist weiterhin möglich. Beide Teams wurden bereits durch den Insolvenzverwalter über diese Perspektive informiert. Viele Beschäftigte hätten sich bereits eigenständig neu orientiert, teilweise seien sie als komplette Teams zu neuen Arbeitgebern gewechselt. „Im Januar 2025 habe ich eine sehr schwierige Ausgangslage im Unternehmen vorgefunden. Dass es für ein gutes halbes Jahr gelungen ist, Görtz wieder zu ordnen und im Insolvenzantragsverfahren fortzuführen, ist insbesondere den hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken“, bedankt sich Dr. Gideon Böhm. „Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen haben alle mitgezogen, auf ihren Einsatz für die Kundinnen und Kunden war jederzeit Verlass. Es gab so gut wie keine Krankmeldungen, was für ein solches Verfahren außergewöhnlich ist. Gern hätten wir noch mehr Filialen an Investoren übertragen, aber anderweitige Pläne der Vermieter oder zu hohe Mietzinsforderungen in den Innenstädten standen dem entgegen.“ Die Görtz Retail GmbH ist nicht im Besitz der Görtz-Markenrechte. Auch besitzt das Unternehmen kein Grundeigentum. Deshalb war die Übertragung von Filialen stets nur im Wege einer Einigung mit dem jeweiligen Vermieter möglich.