Das Drei-Stufen-Modell in Baden-Württemberg sieht nach der bereits aktiven Warnstufe, die bei über 250 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten in Kraft tritt, eine Alarmstufe bei 390 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten vor. Nach der steigenden Anzahl an mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten (laut Intensivregister 349 am 8. November) beschäftige sich die Landesregierung mit der Implementation der Alarmstufe-Regelungen. Für den Einzelhandel würde dann die 3G-Regel gelten: Kundinnen und Kunden müssten demnach beim Besuch von stationären Ladengeschäften den Beweis vorbringen, geimpft, genesen oder schnellgetestet zu sein. Ausgenommen wäremn Grundversorger sowie Märkte im Freien.
Der Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) warnt vor den Folgen von 3G-Beschränkungen für den Einzelhandel. Die dafür nötigen Kontrollen wären für die Händler mit einem enormen Kosten- und Personalaufwand verbunden und in vielen Fällen nicht leistbar. „Der Einzelhandel kann die Einlass- und Nachweiskontrollen weder personell noch finanziell leisten. Allenfalls stichprobenartige Kontrollen, die vom Staat durchgeführt werden, wären eine Option, mit der im äußersten Notfall auch der Einzelhandel leben könnte“, erklärt HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Gerade im für den Einzelhandel wichtigen Weihnachtsgeschäft würde die Beschränkung viele Kundinnen und Kunden dazu verleiten, ihre Besorgungen online zu tätigen, anstatt stationär zu shoppen.