Der Handelsverband Deutschland begrüßt den Vorstoß des Europäischen Parlaments und des Rates der EU („Ministerrat“), die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) anzupassen. Konkret geht es um die Pflicht für Händler, einen Bevollmächtigten für jedes EU-Land zu benennen, in das sie Ware verkaufen möchten. Die Institutionen arbeiten an Ausnahmen für kleinere europäische Unternehmen, nachdem sich der Umweltausschuss des Parlaments in einer Abstimmung klar für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen hatte.
„Die Erweiterte Herstellerverantwortung ist ein zentrales umweltpolitisches Instrument der Kreislaufwirtschaft. Um die EPR-Pflichten gegenüber Herstellern aus Drittstaaten durchzusetzen und somit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, stehen wir dem Konzept zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten positiv gegenüber. Hersteller sollten in den Ländern, in denen sie lizenzierungspflichtige Verpackungen oder Produkte in Verkehr bringen und keine Niederlassung haben, einen EPR-Bevollmächtigten benennen. Für europäische kleine Unternehmen muss es aber Ausnahmen geben, der Bürokratieaufwand wäre ansonsten deutlich zu hoch“, so Christian Staat, HDE Geschäftsführer Europapolitik. „Sowohl die Aktivitäten des EU-Parlaments als auch die des EU-Ministerrats gehen in die richtige Richtung. Im weiteren politischen Prozess muss es nun darum gehen eine geeignete Mengenschwelle zu finden, unterhalb derer europäische Unternehmen von den Pflichten zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten ausgenommen sind. Drittstaatenhändler sollten weiterhin einen EPR-Bevollmächtigten benennen, um hier den Vollzug im Falle eines Fehlverhaltens gewährleisten zu können. Denn während für europäische Hersteller der Vollzug durch die funktionierende behördliche Zusammenarbeit im europäischen Binnenmarkt sichergestellt ist, ist dies mit Blick auf Drittstaatenanbieter nicht immer der Fall und somit nur durch die Benennung eines Bevollmächtigten zu gewährleisten.“
Als Nächstes muss das Europäische Parlament der Neuregelung zustimmen. Danach müssen die Kommission, das Parlament und der Ministerrat in den Trilog-Verhandlungen die Details ausgestalten.