Die Digitalisierung in den deutschen Handelsgeschäften schreitet rasant voran. Angebote wie verlängerte digitale Ladentheken, Mobile Payment oder elektronische Preisschilder werden zunehmend zu wichtigen Erfolgsfaktoren. „Die digitalen Innovationen im Einzelhandel haben alle eines gemeinsam: Sie benötigen eine schnelle und verlässliche Internetanbindung“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zur Ausschöpfung seines vollen Potenzials sei der Handel auf eine flächendeckende leistungsfähige Breitbandinfrastruktur angewiesen. Der HDE setzt sich deshalb für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus ein.
Nach Ansicht des HDE löst der Breitbandanschluss aber noch nicht alle Probleme. Innovative Kundenservices wie beispielsweise das Bezahlen mit dem Handy erfordern eine zuverlässige Internetverbindung der Kundenhandys. Das könne vielerorts nur per WLAN sichergestellt werden. Viele Einzelhändler in Deutschland würden aber die bestehenden rechtlichen Risiken für Anbieter öffentlichen WLANs scheuen. „Das Risiko, von Abmahnungen in drei- oder vierstelliger Höhe lässt viele Händler vor der Einrichtung eines WLANs für die Kunden zurückschrecken“, so Genth weiter. Hintergrund seien Rechtsrisiken und mögliche Zugangshürden beim Bereitstellen von WLAN im Einzelhandel.
Ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geht laut HDE mit der Abschaffung von Abmahnkosten zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibe die Möglichkeit richterlicher Anordnungen von Zugangs- und Registrierungspflichten weiterhin offen. Und die Verpflichtung zur Errichtung von Netzsperren führe insbesondere für kleine und mittelständische Händler zu finanziellem Mehraufwand.
Genth: „Wir brauchen digitale Chancengleichheit für alle Händler. Das beinhaltet den flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet, der auch für den Kunden am Point of Sale zur Verfügung gestellt werden kann.“