Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die geplante Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Zusammenhang mit der europäischen EmpCo-Richtlinie. Hintergrund sind neue Vorgaben zu Nachhaltigkeitssiegeln und Umweltaussagen in der Werbung, die nach Angaben des Verbandes ab dem 27. September greifen.
„Es ist sehr gut und absolut notwendig, dass die Politik hier nachbessert“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bereits produzierte Waren seien vielfach lange im Voraus bestellt und mit Angaben versehen worden, die bislang zulässig gewesen seien, künftig jedoch nicht mehr verwendet werden dürften.
Nach Einschätzung des HDE könnte dies dazu führen, dass Händler betroffene Produkte nicht mehr anbieten, um Abmahnungen und Unterlassungsansprüche zu vermeiden. „Das kann teuer werden und kostet Reputation, das will kein Händler riskieren, deshalb droht die Vernichtung unzähliger Produkte“, so Genth.
Die geplante Neuregelung sieht laut HDE vor, Unterlassungsansprüche künftig auch danach zu beurteilen, ob sie unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten und Umweltbelastungen verhältnismäßig sind. Unternehmen könnten damit im Einzelfall begründen, warum bereits produzierte Waren trotz nicht vollständig angepasster Kennzeichnung weiter verkauft werden.
Eine formelle Übergangs- oder Abverkaufsfrist ersetzt die Regelung nach Einschätzung des Verbandes allerdings nicht. Sie verschaffe den Unternehmen dennoch zusätzlichen Handlungsspielraum. „Unnötige Umweltschäden durch vermeidbare Warenvernichtung werden so verhindert“, erklärt Genth.