Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf eines Weiterbildungsgesetzes vorgelegt. Dieser sieht eine Bildungszeit vor. Nach österreichischem Vorbild sollen Mitarbeitende ihre Beschäftigung für einen Zeitraum bis zu einem Jahr pausieren können, um Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Alternativ soll auch eine Bildungsteilzeit möglich gemacht werden, in der die Arbeitszeit bis zu zwei Jahre lang reduziert werden kann. Übernommen wird das Gehalt in der Zeit von der Bundesagentur für Arbeit nach den Sätzen, die auch für das Arbeitslosengeld gelten (60% des Gehalts für Alleinstehende, 67% für Menschen mit Kindern).
Der Handelsverband Deutschland sieht darin die Gefahr, dass trotz bestehendem Fachkräftemangel ein zu starker Anreiz für mehr Teilzeit geschaffen werden würde. „Wichtig ist, dass die Bildungsteilzeit nach dem Entwurf eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraussetzt. Dabei muss es bleiben, um eine organisatorische Überforderung von Arbeitgebern zu verhindern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Außerdem müsse der Ausgleich aus Steuern finanziert werden, nicht aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung, betont Genth weiter: „Beitragssteigerungen in der Arbeitslosenversicherung sind hierfür nicht gerechtfertigt. Die Finanzierung muss wenn dann aus Steuermitteln erfolgen.“
Die geplante Ausbildungsgarantie, die jedem jungen Menschen in Deutschland einen Ausbildungsplatz garantieren soll, sieht der HDE differenziert. Es gebe bereits mehr Angebote für Ausbildungsplätze als Bewerber, sodass diese Garantie in der Praxis kaum notwendig sei. Einige Elemente des Entwurfs begrüßt der HDE hingegen: Unter anderem die angestrebte Flexibilisierung bei der Einstiegsqualifizierung sowie die Einführung eines Berufsorientierungspraktikums.