Nach Ansicht des HDE sei das Leitbild des Acht-Stunden-Tages im heutigen Arbeitszeitgesetzt nicht mehr zeitgemäß. Es sei deshalb richtig und wichtig, in einer digitalisierten Arbeitswelt mit Smartphones und Tablets Möglichkeiten zu schaffen, die Arbeitszeit im Laufe der Kalenderwoche flexibler nach Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verteilen zu können.
In diesem Sinne unterstützt der HDE insbesondere das Ziel des Antrags im Bundesrat, im Rahmen der Vorgaben des EU-Rechts einen Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Für keine gute Idee hält der HDE allerdings den vorgesehenen Tarifvorbehalt für eine solche Regelung. Schließlich sollten alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der neuen Flexibilität profitieren.
Auch den Antrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Verkürzung der im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen ununterbrochenen Ruhezeit von elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit befürwortet der HDE. „Die aktuellen Beschränkungen passen nicht mehr in die heutige Zeit, in der Arbeitnehmer etwa nach dem Elternabend noch E-Mails von zu Hause beantworten wollen oder in internationalen Konzernen über Zeitzonen hinweg an gemeinsamen Projekten arbeiten“, erklärt HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Von diesen Vorgaben könne zwar bereits heute in Tarifverträgen abgewichen werden. Anders als es das EU Recht vorgibt, sei diese Abweichungsmöglichkeit aber in Deutschland noch an weitere Voraussetzungen geknüpft. So dürfe die tägliche Ruhezeit nur um bis zu zwei Stunden gekürzt werden und dies auch nur dann, wenn insbesondere die Art der Arbeit dies erfordert. Der nationale Gesetzgeber habe die Abweichungsmöglichkeiten bei der täglichen Ruhezeit in Tarifverträgen damit erheblich strenger ausgestaltet, als dies nach EU-Recht erforderlich wäre. Der HDE plädiert deshalb für die Streichung dieser zusätzlichen Beschränkungen, die die Kreativität der Sozialpartner unnötig einschränken.