Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen möchten noch vor der Sommerpause Referentenentwürfe zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, dessen Corona-Schutzmaßnahmen stand jetzt am 23. September 2022 ablaufen. Der Handelsverband Deutschland ist der Meinung, dass möglichst früh an Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Herbst gearbeitet werden sollte. „Angesichts der Tatsache, dass die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen am 23. September 2022 auslaufen, ist die Bundesregierung gut beraten, rechtzeitig einen Vorschlag mit Anschlussregeln vorzulegen“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Nachdem wir mehr als zwei Jahre Erfahrungen mit der Pandemie gesammelt haben, gibt es keinen Grund mehr für Schnellschüsse und beschleunigte Gesetzgebungsverfahren, die eine intensive politische Debatte von vornherein auf ein problematisches Minimum reduzieren.“ Der HDE lehne es jedoch ab, über Einschränkungen wie 2G, 3G oder Lockdowns zu diskutieren, bevor am 30. Juni das Gutachten des Sachverständigenausschusses über die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen vorliegt. „So viel Geduld sollten jetzt alle haben, dann können wir auf einer sachlichen Grundlage diskutieren“, so Genth. Er könne sich anhand der bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht vorstellen, dass Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel noch einmal sinnvoll oder zielführend sein könnten.