„Enorme Aufgabe“
Auch die ANWR hat das Thema im Vorfeld aufbereitet: „Die Gesellschaften der Gruppe haben frühzeitig und umfassend in Newslettern und den Händlerportalen über die anstehende Preisangabenverordnung informiert und auch die Teilnahme an Seminaren, z.B. von ServiCon, angeboten. Darüber hinaus hilft die Rechtsabteilung der ANWR Group Händlerinnen und Händlern bei speziellen Anliegen weiter“, heißt es aus Mainhausen auf schuhkurier-Anfrage.
Die ANWR weist darauf hin, dass die neue Verordnung auch für Aussagen wie „20% auf alle Schuhe“ gelte, wenn mit Preisgegenüberstellungen gearbeitet wird, also bei den Artikeln jeweils der höhere oder der niedrigere Preis angegeben wird. „Auf Plakaten, Bannern oder ähnlichen Werbemitteln ist die Angabe eines Referenzpreises zwar nicht erforderlich, da zunächst keine Einzelpreise genannt werden. Allerdings müssen im Laden alle Produkte korrekt gekennzeichnet sein: Es muss darauf geachtet werden, dass es sich beim durchgestrichenen bzw. alten Preis um den günstigsten Betrag handelt, der für das beworbene Produkt in den letzten 30 Tagen verlangt wurde.“
Das stellt aus Sicht des HDE viele Händler vor Probleme: „Bei vielen Tausend Artikeln in den Märkten und Online-Shops ist es eine enorme Aufgabe, die Preise der letzten 30 Tage zu archivieren und in der Angebotskommunikation zu berücksichtigen“, so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Stephan Krug erwartet zudem negative Folgen für Händler: „Gerade im Offprice-Bereich wird es, so fürchte ich, zu Abmahnungen kommen.“