schuhkurier: Wie kann man sein Schuhhaus sinnvoll und effizient vor Einbrüchen schützen?
Georg Hölscher: Jeder Händler muss zunächst eigene Anstrengungen unternehmen, damit Einbrecher von vornherein ‘die Lust verlieren’. Dies kann zum Beispiel durch Rollgitter oder erkennbare Alarmanlagen erfolgen; manchmal reicht auch eine Attrappe. Zudem ist es sinnvoll, sich professionellen Rat bei einer Sicherheitsfirma einzuholen oder eine Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle aufzusuchen. Den möglichen Ärger in einem Schadenfall kann man natürlich nicht versichern. Eine Versicherung bietet reinen Kostenersatz, wenn etwas passiert ist, und auch das nur, wenn vorher über die zu versichernden Notwendigkeiten gründlich nachgedacht wurde.
sk: Wie muss das Gebäude, wie das Interieur (Kasse, Safe etc.) geschützt werden?
G. H.: Entscheidend ist zunächst einmal, wer für welche Art Sicherung zuständig ist. Das wird in vielen Fällen der Gebäude-Eigentümer sein. Deshalb sollte ein Händler schon bei Abschluss des Mietvertrages darauf achten und sogar drängen, dass der Eigentümer einen Kostenbeitrag leistet oder selbst Anstrengungen unternimmt, die Geschäftsräumlichkeiten durch mechanische Mittel zu sichern. Eine Alarmanlage wird der Händler in der Regel allerdings selbst bezahlen müssen.
Registrierkassen sollten nach Geschäftsschluss offen, evtl. mit etwas Kleingeld stehen gelassen werden. Falls regelmäßig größere Barbeträge in den Räumen vorrätig gehalten werden, empfiehlt sich die Anschaffung eines Safes. Bei der Auswahl bietet sich bereits an, je nach Grad der benötigten Sicherungsklassifizierung einen Spezialisten hinzuzuziehen und sich beraten zu lassen, denn es gibt auch Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen, die unbedingt zu beachten sind. Aber wir sprechen hier jetzt von Gebäuden und von Kassen, doch auch der Aspekt von Beraubungsdelikten darf nicht außer Acht gelassen werden. Es hat jüngst immer wieder Überfälle auch auf Kleingeschäfte oder Kioske gegeben. Leider kann man nicht ausschließen, dass so etwas auch mal einen Schuhhändler trifft. Oder nehmen Sie das Thema Überschwemmung, das viele Händler besonders in den neuen Bundesländern interessiert. In einem solchen Fall ist es durchaus möglich, eine schadensbedingte Betriebsunterbrechung zu versichern. Die zusätzliche Absicherung eines imaginären Gewinns zu versichern, das machen allerdings nur wenige Spezialisten, wie auch unser Unternehmen, in Deutschland.
sk: Wann zahlt eine Versicherung – und wann nicht?
Das ausführliche Interview mit dem Versicherungsexperten Georg Hölscher lesen Sie in schuhkurier-Ausgabe 47.