Marktplatzbetreiber muss Link zu Online-Streitschlichtungsplattform setzen

OLG Dresden Grundsatzurteil

Nach dem Grundsatzurteil des OLG Dresden ist der Marktplatzbetreiber, wie Amazon oder Ebay, verpflichtet, einen Link zur Streitschlichtungsplattform der EU zu setzen und nicht der Marktplatzhändler.

  • 03.02.2017
  • Michael Frantze
  • 1 Minute

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