Unternehmen erhalten damit eine Orientierung, wie sie die künftigen Anforderungen der Europäischen Union im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) umsetzen können.
Der Digitale Produktpass soll ab 2027 schrittweise für ausgewählte Produktgruppen verpflichtend werden und über den gesamten Lebenszyklus hinweg Informationen zu Nachhaltigkeit, Reparaturfähigkeit und Recycling bereitstellen. Verbrauchende, Geschäftspartner und Behörden können diese Daten künftig etwa über einen QR-Code am Produkt abrufen.
Der neue GS1-Standard definiert unter anderem, wie Produkte, Unternehmen und Standorte eindeutig identifiziert und mit Datenträgern wie QR-Codes, Data Matrix oder RFID versehen werden können. Ziel ist es, Interoperabilität und Investitionssicherheit zu schaffen sowie klare Regeln für Datenstrukturen und Kennzeichnungen bereitzustellen.
Parallel zur Arbeit von GS1 treiben auch die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC ihre Entwürfe für den Digitalen Produktpass voran. Der Standard bleibt vorläufig und wird angepasst, sobald die endgültigen EU-Vorgaben vorliegen.
„Unternehmen, die jetzt aktiv werden, verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie können ihre Prozesse effizient gestalten, Vertrauen bei Verbraucher:innen aufbauen und Nachhaltigkeit sichtbar machen“, betont Alexander König, Senior Manager Sustainability bei GS1 Germany.