Wie der Digitale Produktpass in Zukunft aussehen kann und über gesetzliche Vorgaben hinaus Vorteile bieten kann, erklärten Theresa Taller und Alexander König von GS1. Mit seinen globalen Standards im Bereich Barcode sieht sich GS1 in der Position, als Schnittstelle zwischen Handel und Industrie den DPP umzusetzen. Mit einer Verpflichtung für Schuhhersteller sei vorerst nicht zu rechnen. Im Bereich Footwear wurde das Thema zurückgestellt. Bis 2027 wird es eine Vorstudie zu Schuhen geben. Eine delegierte Rechtsakte könnte 2030 folgen.
Die acht aktuellen DPP-Standards wurden zuletzt von nationalen Gremien geprüft und kommentiert und werden in den nächsten Monaten finalisiert, damit sie in den kommenden Jahren in diversen Branchen, darunter Textilien, verpflichtend eingeführt werden können. „Und wenn Sie etwas tun müssen, dann können Sie es ja direkt sehr gut tun“, argumentiert König, warum sich die Schuhbranche bereits jetzt und umfassend mit den Möglichkeiten des DPP befassen sollte. Der verpflichtende Digitale Produktpass bedeutet, dass mehr Informationen am Produkt öffentlich verfügbar gemacht werden müssen. Um mehr Informationen bieten zu können, ohne Platz für markenbildende Maßnahmen zu verlieren, engagiert sich GS1 für die Durchsetzung zweidimensionaler Codes wie QR-Codes als Alternative zum klassischen Barcode. Ab 2028 sollen die Kassen im Einzelhandel weltweit QR-Codes genauso scannen können wie Barcodes. Markenhersteller bekommen dann die Möglichkeit, nur noch einen QR-Code auf das Produkt zu drucken, der gleichzeitig die Aufgaben eines Barcodes und des DPP erfüllt. Und darüber hinaus mehr Informationen für den Verbraucher bereitstellt. Der Code kann je nachdem, von wem oder wann er gescannt wird, zu einem anderen Link führen „Wenn Sie einen Code am Eierlikör am Freitagabend scannen, bekommen Sie Cocktail-Vorschläge. Am Osterwochenende bekommen Sie Kuchen-Rezepte“, nennt Taller beispielhaft.
Auf die Frage, ob die Verbraucher wirklich am DPP interessiert sind oder er nur für die Regulatoren relevant ist, argumentiert König: „Auch die Lebensmittel-Hersteller befassen sich damit, obwohl sie komplett aus der Ökodesign-Verordnung ausgenommen wurden. Sie gehen davon aus, dass es für die Verbraucher irgendwann ganz normal sein wird, am Produkt den Code zu scannen und sie das dann auch bei Lebensmitteln erwarten.“ Die Industrie hofft außerdem, dass es durch den DPP einfacher wird, Direktimporte aus China zu prüfen und ihnen die Einfuhr zu verwehren. So könnte er auch in seiner Funktion als regulatorische Maßnahme der europäischen Industrie helfen.