Übergangsregeln in den Ländern
Baden-Württemberg
Die Übergangsfrist bis 2. April soll genutzt werden.
Bayern
Hier soll es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht in Schulen und im Handel bleiben.
Berlin
Die bislang geltenden Maßnahmen sollen bis zum 31. März bestehen bleiben.
Brandenburg
Die derzeit geltenden Maßnahmen wurden bis zum 2. April verlängert.
Bremen
Die derzeit geltenden Maßnahmen inklusive Maskenpflicht im Handel wurden bis zum 2. April verlängert.
Hamburg
Die aktuell geltenden Regeln sollen erst nach dem 2. April zurückgenommen werden.
Hessen
Maskenpflicht, Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bis zum 2. April bestehen.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land nutzt die Übergangsregelung inklusive Maskenpflicht im Handel bis zum 2. April.
Niedersachsen
Das Bundesland bleibt bis mindestens zum 2. April bei den bislang bestehenden Maßnahmen.
Nordrhein-Westfalen
Hier sieht die neue Coronaschutzverordnung ab dem 19. März und bis zum 2. April unter anderem eine weiter geltende Maskenpflicht im Handel vor.
Rheinland-Pfalz
Hier entfallen das Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, die Maskenpflicht im Einzelhandel bleibt bestehen.
Saarland
Die Übergangsregelung soll zunächst bis zum 31. März laufen, die Maskenpflicht im Handel bleibt.
Sachsen
Das Bundesland verlängert die aktuell geltenden Regeln bis zum 2. April inklusive Maskenpflicht im Handel
Sachsen-Anhalt
Auch hier gilt die Maskenpflicht im Handel zunächst bis zum 2. April weiter.
Schleswig-Holstein
Die Maskenpflicht auch im EInzelhandel gilt bis zum 2. April.
Thüringen
Die Übergangsregelung soll bis 2. April genutzt werden – inklusive Maskenpflicht im Handel.