Seit nun mehr neun Jahren befanden sich die Unternehmen Birkenstock und Rafting Goldstar, das zur italienischen Silver1 Group gehört, im Rechtsstreit. Nun scheint das Verfahren einen Abschluss gefunden zu haben. Über die Jahre versuchte Birkenstock laut Rafting Goldstar wiederholt, das Sohlendesign als Markenzeichen patentieren zu lassen. Rafting Goldstar wehrte sich aufgrund der eigenen Sohlendesigns gegen die Antragsstellung und zog damit vor Gericht: Neben dem Deutschen Patent- und Markenamt und Gerichtshöfen in Paris, Mailand und Den Haag zog es den Streit nun auch bis in den Bundesgerichtshof in Deutschland.
Dabei wurde bereits 2017 die Löschung der patentierten Marke vom Deutschen Patent- und Markenamt beschlossen, „weil die von der Marke in erster Linie angesprochenen Durchschnittsverbraucher darin keinen Hinweis auf eine konkrete betriebliche Herkunft erkennen würden“, heißt es im offiziellen Beschluss. Vor dem Bundesgerichtshof beantragte Birkenstock nun eine Revision der Entscheidung, die vom Gerichtshof jedoch abgewiesen wurde. Damit sieht sich Rafting Goldstar als „definitiven Sieger“ des Rechtsstreits.
„Dies ist nur ein weiteres positives Gerichtsurteil für unser Unternehmen, sagt Rafting Goldstar-CEO Margherita Montanari. „Es ist die endgültige Bestätigung der Integrität unserer Geschäftspraktiken und die Originalität und Identität unserer Marke. Alle Einsprüche von Birkenstock zur Eintragung des Sohlendesign als Marke zu registrieren, wurden von allen beteiligten europäischen Gerichten zurückgewiesen. Wir haben bewiesen, dass es sich um eine Sohle handelt, die wir seit 40 Jahren rechtmäßig verwenden.“