Für wen sind die Sneaker gedacht, warum ist ihr Aussehen egal und warum ist nur das Größenspektrum 42 bis 47 gefragt? „Die zu beschaffenden Sneaker werden nicht durch Mitarbeitende der Polizei Berlin benutzt“, sagt dazu die Pressesprecherin der Berliner Polizei Beate Ostertag. „Es handelt sich hier um einen Sonderbedarf des Referates Gefangenenwesen.“
Das Referat Gefangenenwesen verkörpert die fünf Berliner Polizeigewahrsame Tempelhof, City, West, Südwest und Nordost, den Bereich Überführung sowie eine Abschiebungshafteinrichtung. „Die Sneaker werden im Bedarfsfall an eingebrachte Personen ausgegeben, die aus verschiedenen Gründen während der Zeit im polizeilichen Gewahrsam mit Schuhen eingekleidet werden müssen“, so Ostertag weiter. Es habe sich „bewährt, hierfür Schuhe in größeren Größen bereitzustellen, um die persönlichen Besonderheiten und Erfordernisse der eingebrachten Personen zu berücksichtigen“. Die Polizei favorisiert für diesen speziellen Zweck auch deshalb Sneaker und nicht etwa sonstige Schnürschuhe, weil sie eine „geschlechtsneutrale Form der Schuhe“ darstellen, sprich, sie sind für weibliche wie männliche Gefangene gleichermaßen geeignet.
Bleibt nur die Frage, ob die eine oder andere weibliche Gefangene nicht doch über ihre eigenen Füße stolpert, weil die ihr zugedachten Sneaker etwa in Größe 42 ein paar Nummern zu groß sind. Möglicherweise handelt es sich beim Gros der „eingebrachten Personen“ ja auch um Männer, so dass diese Sorge sich erübrigt. Doch egal ob Mann oder Frau: Immerhin darf die „eingebrachte Person“ die ihr zugewiesenen Sneaker behalten.
Was gibt den Ausschlag für den Zuschlag? „Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß §43 Abs. 2UVgO auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses“, so Beate Ostertag. Mit anderen Worten: Der Hammer fällt beim niedrigsten Preis.
Die Angebotsfrist endet am 31. Mai. Weitere Informationen zur Ausschreibung gibt es hier.