„Der BDSE ist der Meinung, dass ein Mindestlohn von den Tarifpartnern, und zwar regional, vereinbart werden muss. Ein gesetzlich vorgegebener Mindestlohn kann weder den Besonderheiten von Branchen noch den regionalen Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten Rechnung tragen“, erklärt BDSE-Geschäftsführer Dr. Siegfried Jacobs auf Nachfrage von schuhkurier. Darüber hinaus rechnet er für den Schuheinzelhandel mit nur geringen Auswirkungen, sollte ein Mindestlohn vereinbart werden. „Wer im Schuheinzelhandel nach Tarif bezahlt, und das trifft sicher auf die ganz große Mehrheit der Unternehmen zu, zahlt einen deutlich höheren Stundenlohn als den im Raum stehenden gesetzlichen Mindestlohn. Zumal gute Mitarbeiter nicht nur fair, sondern auch leistungsgerecht entlohnt werden sollten“, so Dr. Jacobs. Ganz ähnlich argumentiert Ralph Hanus. „Der Handel wird für weniger als 8,50 Euro pro Stunde keine Mitarbeiter finden, die den Kunden ein emotionales Kauferlebnis und Begeisterung für Mode vermitteln.”
Kritisch steht auch Günter Althaus dem Thema gegenüber. „Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass eine soziale Marktwirtschaft über Regelungen und Mechanismen verfügt, die es den Menschen ermöglicht, von ihrer Arbeit, ohne staatliche Transferleistungen, leben zu können. Ob das Mittel einer flächendeckenden gesetzlichen Regelung dafür geeignet ist, bezweifele ich“, so der Vorstandsvorsitzende der ANWR Group. „Sinnvoller erscheint mir in einer vollständigen Bestandsaufnahme die realen Unterschreitungen dieser Lohngrenze zu ermitteln und in fairer Abstimmung zwischen den Tarifpartnern realistische Untergrenzen zu definieren und Entwicklungswege zu beschreiben. Nach einer Übergangszeit von z.B. drei Jahren könnte die Regierung dann in einer neuerlichen Bestandsaufnahme diesen Ansatz überprüfen und Verfehlungen kenntlich machen. Zudem existieren bereits anwendbare gesetzliche Regelungen, die den Ländern bei erheblichen Verwerfungen Eingriffsmöglichkeiten bietet.“
Auf die deutsche Schuhindustrie würde die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kaum Auswirkungen haben, stellt Manfred Junkert, Geschäftsführer des HDS/L fest. „Alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen unseres Verbands halten die Branchentarife ein. Diese liegen selbst in den niedrigsten Lohngruppen deutlich über dem diskutierten Mindestlohn.“ Das Aushandeln der Löhne und Gehälter zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden hätte sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt. Ein staatliches Eingreifen halte der HDS/L daher für falsch. Erfahrungen anderer Länder zeigten zudem, dass eine solche Regelung negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. „Gesetzliche Mindestlöhne, die eine produktivitätsorientierte Entlohnung einfacher Tätigkeiten verhindern, vernichten bestehende bzw. potenzielle Arbeitsplätze gerade für gering Qualifizierte und Arbeitslose.“