Am Montag, dem 29. Januar 2024 fand die Prüfungstagsatzung der Signa Holding statt. Bei dieser werden die angemeldeten Forderungen durch den Insolvenzverwalter geprüft und entweder anerkannt oder bestritten. Bestrittene Forderungen können allenfalls durch eine Klage beim Insolvenzgericht geltend gemacht werden.
Dr. Christof Stapf, geschäftsführender Insolvenzverwalter, hat insgesamt 302 Forderungsanmeldungen in Höhe von 8,613 Mrd. Euro geprüft. Anerkannt wurden nur Forderungen in Höhe von 80,3 Mio. Euro, das entspricht 0,93% der Gesamtforderungen. Bestritten werden demnach Forderungen in Höhe von 8,533 Mrd. Euro.
Von den Forderungen entfallen rund 5,1 Mrd. Euro auf Haftungsansprüche, großteils aus Garantien und Patronatserklärungen, und 1,6 Mrd. Euro auf sogenannte Intercompany-Verbindlichkeiten. Das sind Passiva aus gruppeninternen Zahlungen, etwa Darlehensgewährungen. Ein Teil dieser Forderungen in relevanter Höhe führt zwar momentan zu einer Aufblähung der Forderungssumme, werde aber einer strengen Beurteilung nach erster Einschätzung voraussichtlich nicht standhalten, so der Insolvenzverwalter. Intercompany-Forderungen wurden demnach vollständig bestritten. 1,04 Mrd. Euro der Forderungen entfallen auf Darlehensverbindlichkeiten, 124 Mio. Euro auf Schadenersatzforderungen, 33 Mio. Euro auf Honorarforderungen. Auch die Schadenersatz- und Honorarforderungen wurden bisher großteils nicht anerkannt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen bei rund 1,5 Mio. Euro, die offenen Abgabenforderungen der öffentlichen Hand bei 940.000 Euro und Mietforderungen bei Höhe von rund 260.000 Euro. Auch diese wurden teilweise bestritten.
Dass so viele Forderungen abgelehnt wurden, liege zum Teil an mangelhaften Anträgen. Viele Forderungen wurden äußerst spät oder erst nach Ablauf der Anmeldungsfrist eingebracht. Etwa ein Drittel der Forderungen wurde ohne Vorlage der relevanten anspruchsbegründenden Unterlagen und teilweise sogar ohne die konkrete Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen eingereicht. „Es wird an den Gläubigern liegen, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Forderungsanmeldungen erforderlichen Unterlagen über das Insolvenzgericht zur Verfügung zu stellen“, betont Insolvenzverwalter Dr. Christof Stapf.
Bestrittene Forderungen können allenfalls durch eine Klage beim Insolvenzgericht geltend gemacht werden. Zur Erhebung einer solchen Prüfungsklage wurde den Gläubigern in Absprache mit dem Insolvenzgericht eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Der Insolvenzverwalter wird in dieser Zeit die Forderungen weiter prüfen und im Falle der Berechtigung der jeweiligen Forderungen die Bestreitungen über das Insolvenzgericht zurückziehen. Allenfalls ist individuell mit Zustimmung des Insolvenzgerichtes eine Erstreckung der Frist möglich.
Zur Sanierung werden nun Vermögen verwertet, die nicht für den Betrieb der Holding zwingend erforderlich sind. Zum Beispiel wird der Signa-Firmensitz im Palais Harrach in Wien Anfang März 2024 aufgegeben. Von der vom Gründer René Benko persönlich abgegebenen Garantieerklärung in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro wurden zwei Drittel abgerufen und bezahlt, die Zahlung der dritten und letzten Rate wurde für diese Woche avisiert. Außerdem werden nicht betriebsnotwendige Beteiligungen verkauft. Darunter fällt der Verkauf der Signa RFR US Selection AG, der Kadens Capital GmbH und von Medienbeteiligungen.
Die Sanierungsplantagsatzung, bei der die Gläubiger über den Sanierungsplan abstimmen, wurde vorläufig auf den 29. April 2024 festgelegt. Um die Erfüllbarkeit und Angemessenheit des Plans prüfen zu können, brauche es jedoch Informationen über die Insolvenzen der Signa Development und Signa Prime. In den beiden Fällen sind für den 18. März Sanierungsplantagsatzungen geplant. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass bis dahin die Fortführung des Unternehmens unter Berücksichtigung der Erzielung weiterer Erlöse gesichert sei.