Kurzfristig gibt es ab dem 1. September konkrete Regeln zur Einsparung von Energie, die zunächst über sechs Monate Gültigkeit haben. Ab dem 1. Oktober soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – eine zweite Verordnung greifen, die zwei Jahre lang laufen soll.
Auch der Handel ist von den Energiesparplänen betroffen. So ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels künftig untersagt. Darüber hinaus sollen beleuchtete Werbeanlagen von 22 Uhr bis 6 Uhr abgeschaltet bleiben.
Ziel der Bundesregierung ist es, dass das freiwillige EU-Energiesparziel von 15% weniger Gas bis Ende März noch übertroffen wird – bezogen auf den durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen fünf Jahre. Deutschland müsse 20% Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden, hieß es seitens des Bundeswirtschaftsministeriums.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt das Vorhaben der Regierung in weiten Teilen. Eine Plakataktion („Türen zu, Geschäft offen“) soll darauf hinweisen, dass Kunden gern in den Laden kommen können – auch wenn die Türen aus Energiespargründen geschlossen sind.