Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Unterlassungsklagen gegen fünf Unternehmen eingereicht, weil diese, so die Einschätzung der Organisation, intransparent oder in nicht nachvollziehbarer Weise mit Umweltvorteilen werben. Konkret geht es um als „ozeanfreundlich“ beworbene Sonnencreme von Coty, „nachhaltige“ Schuhe und Kleidung von Deichmann beziehungsweise Tchibo, „Gut für die Umwelt“-Laminat von Toom sowie das „Nachhaltigkeits-Engagement“ von L’Oreal.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erklärt: „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf Umweltfreundlichkeit und klimaverträglichen Konsum. Der Markt wird überschwemmt mit scheinbar umweltfreundlichen oder nachhaltigen Produkten – so auch von den Unternehmen, gegen die wir ab sofort vorgehen. In jedem vorliegenden Fall fehlen Informationen zu den vermeintlichen Umweltvorteilen, was eine informierte Kaufentscheidung behindert. Wir setzen dem notfalls gerichtlich ein Ende und fordern alle Unternehmen auf, ehrlichen Klima- und Umweltschutz zu betreiben und transparent darüber zu informieren. Die jetzigen Verfahren werden nicht die letzten gewesen sein: Wir haben weitere Unternehmen im Blick.“
Auf schuhkurier-Anfrage reagiert Deichmann auf den Sachverhalt: Es sei noch keine Klage der Deutschen Umwelthilfe eingegangen, erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber schuhkurier. Es habe allerdings eine Abmahnung des Vereins bezüglich der vermeintlich irregulären Verwendung des Begriffs „nachhaltig“ bei einzelnen Produkten im Onlineshop gegeben. „Darum waren wir mit Blick auf die beanstandeten Punkte bereits aktiv und hatten in unserem Onlineshop schon entsprechende Anpassungen vorgenommen“, so der Sprecher weiter.
Grundsätzlich würden bei Deichmann Nachhaltigkeitsaussagen zu Produkten im Onlineshop regelmäßig geprüft. „Als verantwortungsbewusstes Familienunternehmen ist es uns ein großes Anliegen, die Prinzipien der Nachhaltigkeit zu wahren und unsere Kundinnen und Kunden rechtskonform über Produkteigenschaften zu informieren“, so der Sprecher weiter.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat laut eigenen Angaben seit Dezember 2024 rund 20 Unternehmen mit ihren Werbeaussagen zu vermeintlichen Umweltvorteilen ihrer Produkte konfrontiert. Einige hätten sich daraufhin bereits mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen dazu verpflichtet, transparenter zu werben – darunter ein Unternehmen der Bauhaus-Gruppe, das einen Einweg-Grill aus „100% natürlichen Materialien“ und einen Keramiktopf aus „umweltbewusster Herstellung“ beworben hat oder die Poco Einrichtungsmärkte, die einen Stuhl zum Kauf angeboten haben, der „umweltfreundlich“ sein soll.