Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor dem Scheitern des Vernichtungsverbots für unverkaufte Kleidung und Schuhe. Das Vernichtungsverbot ist Teil der seit Mitte Juli geltenden Ökodesign-Verordnung. Die Bundesregierung offenbare in der Antwort auf die Kleine Anfrage durch die DUH wesentliche Versäumnisse bei der Umsetzung des Gesetzes. Es sei weder klar, für welche Textilunternehmen die neuen Regelungen gelten, noch welche Ausnahmen der EU-Verordnung in nationales Recht übernommen werden sollen. Zudem warnt die DUH davor, die Verantwortung für die Umsetzung an die Bundesländer abzuschieben.
„Die Bundesregierung räumt auf faktisch jede zentrale Frage eine Wissens- oder Zuständigkeitslücke ein. Es gibt weder eine Liste der betroffenen Unternehmen noch ein Erfolgsziel oder belastbare Informationen zur Nutzung der Ausnahmen. Unsere Kernkritik – dass das Verbot durch weite Ausnahmen wirkungslos zu werden droht – wird durch die Antwort sogar bestätigt, da die Bundesregierung keinerlei Konkretisierung der Ausnahmen einräumt, was zu erheblichen Unsicherheiten bei Firmen und Behörden führen wird“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Besonders problematisch: Der Bund erklärt den Vollzug vollständig zur Ländersache – ohne belegte Abstimmung, Ressourcenzusage und zentrale Kontrollinstanz. Damit droht ein Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Vollzugsniveaus, während sich der Bund aus der Verantwortung für die von ihm mitverhandelte EU-Regelung zieht. Wir fordern klare Strukturen, damit das neue Gesetz nicht einfach im Verantwortungschaos verpufft.“ Die DUH fordert, dass die Vernichtung von Neuware mindestens halbiert werden muss.