Breuninger hatte erklärt, man beschäftige über 5.000 Mitarbeiter und habe 2019 als großes mittelständisches Familienunternehmen einen Umsatz von deutlich über 750 Mio. Euro bei einem positiven Jahresergebnis im zweistelligen Millionenbereich erzielt. Seit dem 16. Dezember seien die Breuninger-Standorte geschlossen, und man habe aber aufgrund der Umsatzgröße keinen Zugang zu den Förderprogrammen des Bundes, weil der Jahresumsatz auch 2020 voraussichtlich oberhalb von 750 Mio. Euro gelegen habe. Die Corona-Verordnung führe, so Breuninger, zu einem rechtswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Unternehmens, der entschädigungspflichtig sei. Die Betriebsschließung sei unverhältnismäßig. Auch in der Corona-Pandemie gelte es nicht, jedes Leben um jeden Preis zu schützen und alles andere dahinter zurückstehen zu lassen. Auch verstoße es gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass Supermärkte ihre Bekleidungsabteilung weiterhin betreiben dürften, Textilhändler wie Breuninger ihre Verkaufshäuser jedoch geschlossen halten müssten.