Im August reichte der Handelsverband Österreich eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ein. Im Jahr gingen 229 Beschwerden bei der BWB ein, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht. Sie bestätigte die Vorwürfe gegen manipulative Geschäftspraktiken, vorgetäuschte Warenknappheit und irreführende Darstellungen auf Werbebildern und in Produktbeschreibungen. Beim rechtlichen Verhältnis zwischen Temu und den autorisierten Händlern sei das Verhältnis geklärt. Bezüglich unverbindlicher Verkaufspreisangaben gebe es keine Ermittlungsmöglichkeiten der BWB. Beim Vorwurf der fehlenden oder gefälschten CE-Kennzeichnung verweist die BWB auf das Verfahren der Europäischen Kommission.
Aufgrund der von der BWB erfolgten Abmahnung führte Temu neue Maßnahmen ein, um die Wiederholung von irreführenden Geschäftspraktiken der Händlerinnen und Händler auf der Plattform zu unterbinden. Dazu zählen:
- die Einrichtung einer Task Force zur umfassenden Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website.
- Schaffung eines neuen Erkennungs- und Abhilfemechanismus.
- Ziel der Maßnahmen ist eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Produktbeschreibungen zu vermeiden.
Die BWB behält sich vor, bei wiederholten oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende Schritte einzuleiten.
Der Handelsverband sieht in der Bestätigung einen Erfolg im Einsatz für faire Wettbewerbsbedingungen und ein Level Playing Field im E-Commerce. „Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde Wirkung gezeigt hat. Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level Playing Field. Unser besonderer Dank gilt der BWB, die sich intensiv mit den von uns verorteten Verstößen befasst und für Abhilfe gesorgt hat“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will.