Nach Angaben von Footwear News stützt sich der Antrag auf den Vorwurf, Birkenstock habe über Jahrzehnte hinweg nicht gegen angebliche „Lookalike“-Modelle von White Mountain vorgegangen.
In dem Verfahren geht es um mehrere White-Mountain-Modelle, darunter die Sandalen Helga und Gracie sowie den Clog Bari, die nach Auffassung von Birkenstock Designelemente geschützter Modelle wie des Buckley-Clogs sowie Markenrechte unter anderem an der Zweiriemensandale Arizona, dem Boston-Clog und der Sandale Mayari verletzen sollen. Birkenstock hatte die Klage im März 2024 eingereicht und macht Ansprüche aus Designpatenten, Marken- und Trade-Dress-Rechten sowie unlauterem Wettbewerb geltend; gefordert werden Unterlassung und Schadensersatz.
White Mountain verweist in seinem aktuellen Antrag darauf, dass die beanstandeten Modelle seit vielen Jahren im US-Markt präsent seien und Birkenstock nach Darstellung des Unternehmens frühzeitig von diesen Produkten gewusst habe, ohne rechtliche Schritte einzuleiten. Außerdem hat White Mountain im Zuge des Verfahrens Gegenansprüche erhoben, unter anderem wegen angeblicher unlauterer Einmischung in Geschäftsbeziehungen, nachdem Birkenstock demnach Händler aufgefordert habe, bestimmte White-Mountain-Modelle aus dem Sortiment zu nehmen.
Über den Antrag auf Abweisung sowie die geltend gemachten Gegenansprüche ist bislang noch nicht rechtskräftig entschieden. Das Verfahren vor dem Bundesgericht in Massachusetts läuft weiter.