Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) haben im April 2026 deutsche Amtsgerichte 2.276 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 7,1 % mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Von Januar bis April 2026 wurden 8.551 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 6,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Forderungen der Gläubiger lagen bei rund 13,9 Mrd. Euro. Das ist ein Rückgang zum Vorjahreswert. Von Januar bis April 2025 hatten die Forderungen bei rund 22,5 Mrd. Euro gelegen. Das ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis April 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als von Januar bis April 2026.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es von Januar bis April 2026 insgesamt 24,1 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 43,9 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 41,2 Fällen und das Baugewerbe mit 35,6 Insolvenzen.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im April bei 6.488, 2,5 % mehr als im April 2025. Für Januar bis April 2026 wurden 26.167 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von 5,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.