Spätestens im September 2019 müssen die Anforderungen der sogenannten regulatorischen technischen Standards (RTS) der PSD2 bei allen Zahlungen angewandt werden. „Auch wenn in erster Linie die Dienstleister und Banken des Händlers in der Pflicht zur Umsetzung stehen, sollten sich alle Händler, vor allem aber Onlineshop Betreiber mit der PSD2 auseinandersetzen“, mahnt HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Insbesondere die künftig verpflichtende, sogenannte starke Authentifizierung könnte bei vielen Zahlungen den Einkauf im Internet verkomplizieren. Händler könnten dann beispielsweise nicht mehr auf eigenes Risiko einen vereinfachten Zahlungsvorgang mit Kreditkarten anbieten, indem sie auf die Eingabe von zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen durch den Verbraucher verzichten. „Es ist völlig offen, wie die Verbraucher auf die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen reagieren werden. Deshalb müssen für alle bestehenden Zahlungsverfahren für die Kunden komfortable Lösungen gefunden werden.“ Ansonsten könnten Kunden zu anderen Zahlarten wie Rechnung oder Lastschrift abwandern. Das erhöhe am Ende den Aufwand und die Kosten für die Zahlungsabwicklung im Handel.
Darüber hinaus sieht der HDE die Ausnahmen der neuen Regulierung zu den Zahlungsverkehrsregeln kritisch. Binnebößel: „Im Ergebnis könnten große Händler und Handelsplattformen bevorzugt sein. Denn Händler sollen auf Kundeninitiative von den Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung ausgenommen werden können. Da haben kleinere Unternehmen das Nachsehen. Denn Kunden werden diese wohl nicht auf ihre Ausnahmelisten setzen, wenn sie dort nur gelegentlich einkaufen. Große Plattformen, auf denen regelmäßig geshoppt wird, natürlich schon.“