Wie setzen Schuhhersteller die EPR (Extended Producer Responsibility) am besten um?
Dr. Johannes Menges: Auch die EPR muss erst noch in nationales Recht gegossen werden – voraussichtlich bis Mitte nächsten Jahres. Allerdings überschneidet sie sich teilweise mit der Ökodesign-Richtlinie, denn laut EPR sollen Unternehmen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte am Ende der Lebensdauer tragen. Diese Kosten orientieren sich an Ökodesign-Prinzipien, also an Kriterien wie Recyclingfähigkeit, Haltbarkeit und nachhaltiger Materialeinsatz. Aber hier wurden – wie gesagt – die Schuhe noch einmal zurückgestellt.
Müssen Händler künftig stärker in EPR-Systeme eingebunden werden?
Dr. Johannes Menges: EPR betrifft primär Hersteller, aber auch Händler spielen eine zentrale Rolle, etwa bei Rücknahme, Reparatur und Sammlung. Gerade wenn neue Geschäftsmodelle wie Rücknahmeservices oder Reparaturangebote etabliert werden sollen, müssen Händler mit eingebunden werden.
Zum Abschluss noch die EUDR, also das Entwaldungsgesetz. Hier hat es Anpassungen gegeben. Welche?
Dr. Johannes Menges: Die EUDR war lange Zeit sehr polarisierend, weil sie ursprünglich weitreichende Verpflichtungen vorsah. Sie wurde jetzt zum zweiten Mal verschoben. Sie betrifft die Rückverfolgbarkeit von Rohmaterialien. Bei Leder muss die Herkunft der Kuhhaut nachvollziehbar sein, und auch andere Materialien wie Kork oder Naturkautschuk fallen darunter. Positiv ist, dass Verpackungsmaterialien wie Papier oder Umverpackungen nicht mehr unter die Regelungen fallen. Das erleichtert die Umsetzung für Schuhhersteller deutlich.
Wie steht es um das europäische Lieferkettengesetz bzw. das CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)?
Dr. Johannes Menges: Das CSDDD muss von den Mitgliedstaaten bis 26. Juli 2027 in nationales Recht umgewandelt werden. Bis das CSDDD in nationales Recht überführt wird, gilt in Deutschland weiterhin ein „angepasstes“ Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit reduzierten Berichtspflichten. Es bleibt abzuwarten, wie die CSDDD in Deutschland umgesetzt wird. Grundsätzlich wurden bei der CSDDD jedoch schon einige kritische Punkte entschärft, vor allem im Bereich von Haftungsfragen und Geldstrafen.