Schuhhandel
Schuhgeschäfte in Bayern müssen schließen

In Bayern wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Dazu wurde von der Landesregierung der Katastrophenfall festgestellt. Gemäß einer Verfügung des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden ab dem 18. März die Öffnungszeiten für den Einzelhandel widerrufen. Die Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten für den versorgungsrelevanter Handel (Lebensmittel, Apotheken, Getränkemärkte, Drogeriemärkte, Tiernahrung, Optiker, Hörgeräte, Sanitätshäuser, Bau- und Gartenmärkte, Reinigungen, Tankstellen, Banken, Post, Online-Handel). Diese Maßnahmen gelten zunächst für zwei Wochen. Für finanzielle Hilfen wird ein Sondervermögen von bis zu 10 Mrd. Euro eingerichtet. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, wird es zudem eine Erhöhung der Ausfallbürgschaften (LfA), eine Erhöhung der Fördergrenzen (bisher: 50 Prozent bis 60 Prozent, neu: 80 Prozent bis 90 Prozent), Beteiligungsmöglichkeiten des Staats an Unternehmen sowie ein Soforthilfeprogramm für Betriebe aus Gastronomie, Handel und Tourismuswirtschaft sowie für Kulturschaffende geben.
In Bayern wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Dazu wurde von der Landesregierung der Katastrophenfall festgestellt. Gemäß einer Verfügung des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden ab dem 18. März die Öffnungszeiten für den Einzelhandel widerrufen. Die Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten für den versorgungsrelevanter Handel (Lebensmittel, Apotheken, Getränkemärkte, Drogeriemärkte, Tiernahrung, Optiker, Hörgeräte, Sanitätshäuser, Bau- und Gartenmärkte, Reinigungen, Tankstellen, Banken, Post, Online-Handel). Diese Maßnahmen gelten zunächst für zwei Wochen. Für finanzielle Hilfen wird ein Sondervermögen von bis zu 10 Mrd. Euro eingerichtet. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, wird es zudem eine Erhöhung der Ausfallbürgschaften (LfA), eine Erhöhung der Fördergrenzen (bisher: 50 Prozent bis 60 Prozent, neu: 80 Prozent bis 90 Prozent), Beteiligungsmöglichkeiten des Staats an Unternehmen sowie ein Soforthilfeprogramm für Betriebe aus Gastronomie, Handel und Tourismuswirtschaft sowie für Kulturschaffende geben.