Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war mit einer Unterlassungsklage gegen Adidas vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erfolgreich. Dem Sportartikelhersteller wurde vorgeworfen, falsche Versprechungen über die Klimaschutz-Ambitionen zu machen. Adidas versprach, bis 2050 klimaneutral werden zu wollen, gab jedoch keine Erklärung ab, wie dieses Ziel konkret über 2030 hinaus erreicht werden soll. Das Landgericht verpflichtete das Unternehmen nun dazu, die Aussage „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein: Adidas verpflichtet sich zu einer Reihe ehrgeiziger Ziele, die den Weg zu Klimaneutralität entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette 2050 ebnen werden.“ nicht mehr zu verwenden. Die Klage bezieht sich auf die Nutzung dieser Aussage am 23.07.2024 auf der Adidas Group-Website. Das Versprechen wurde bereits vor Ausgang der Klage von der Website entfernt und es werden keine Ziele über 2030 hinaus auf der Website kommuniziert.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt über den Prozess: „Adidas hat seine Kunden mit seinem Versprechen einer angeblichen Klimaneutralität getäuscht. Dabei ist entscheidend, ob und in welchem Umfang das Unternehmen tatsächlich seine Produkte beziehungsweise sein unternehmerisches Handeln klimaverträglicher ausrichtet. Dies hat Adidas nicht ausreichend dargelegt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Ziel vor allem durch Kompensationsprojekte erreicht werden soll – also modernen Ablasshandel über unregulierte Zertifikate. Kompensation ist nicht gleichwertig mit der Vermeidung von CO2-Emissionen, um Klimaneutralität zu erreichen.“ Er fordert die Politik dazu auf, klarere Regeln für Nachhaltigkeitsversprechen aufzustellen und Verstöße härter zu sanktionieren: „Die Niederlage von Adidas vor Gericht unterstreicht, wie wichtig klare und transparente Zukunftsversprechen sind. Die Klimakrise ist in vollem Gange und dennoch werben immer mehr Unternehmen mit intransparenten und unglaubwürdigen Zukunftsversprechen. Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Vorgaben. Dazu gehören Transparenzpflichten, die Offenlegung von Umsetzungsplänen und unabhängige Prüfstellen, die die Einhaltung der Zwischenziele kontrollieren. Sonst bleiben Zukunftsversprechen heiße Luft.“