Mit dem Antrag nutze man die Chancen einer nachhaltigen Restrukturierung, teilt das Unternehmen mit. Das Gericht habe dem Antrag entsprochen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini von der Kanzlei Leonhardt-Rattunde aus Berlin am 23.07.2020 zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Ziel sei es nun, das Unternehmen im Rahmen des Verfahrens neu auszurichten und langfristig stabil und wettbewerbsfähig aufzustellen. Der Geschäftsbetrieb laufe aufgrund der uneingeschränkten Versorgung weiter.
„Durch den Lockdown und die daraus resultierenden Einschränkungen sind uns enorme Umsatzausfälle entstanden, die auch seit dem Restart nicht nachgeholt werden konnten. Die mit der Wiedereröffnung einhergehenden Auflagen, wie bspw. die Maskenpflicht und die Flächenbeschränkungen, sowie der Wegfall von sämtlichen Großveranstaltungen und insbesondere das Ausbleiben des für Berlin existenziellen internationalen Tourismus, haben zu erheblichen Umsatzrückgängen, speziell in den Innenstadtlagen und Einkaufszentren, geführt. Wir müssen aufgrund der Corona-Krise noch immer auf Sicht fahren. Unseren Geschäftsbetrieb werden wir erst komplett hochfahren können, wenn die behördlichen Eingrenzungen vollumfänglich aufgehoben, die Touristen wieder Berlin besuchen und die Kunden wieder Kauflust zeigen. Noch herrscht starke Kaufzurückhaltung“, sagt der geschäftsführende Gesellschafter Marc Leinweber.
Experten unterstützen Sanierungskurs
Die Geschäftsführung soll während des Verfahrens im Amt bleiben und sei weiterhin handlungs- und weisungsbefugt, heißt es seitens des Unternehmens. Die Mitarbeiter an den Standorten seien über die aktuelle Situation und über die weiteren Schritte informiert worden. Alle Löhne und Gehälter seien über das Insolvenzgeld gesichert. Die Geschäftsführung werde von der Kanzlei Heublein/Müller sowie der Gesellschaft EMChoch2 beraten. „Wir werden selbstverständlich alle Optionen prüfen, um die Aktiv-Schuh Handelsgesellschaft mbH optimal aufzustellen. Gemeinsam mit der Geschäftsführung werden wir hierfür die notwendigen Maßnahmen zügig anschieben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit Heublein, Partner der Kanzlei Heublein/Müller. Mit der Sicherstellung einer effizienten Projektkoordination und einer effektiven Kommunikation seien die Spezialisten der Gesellschaft EMChoch2 beauftragt worden.
Positive Signale von Lieferanten und Banken
Die Geschäftsführung sei zuversichtlich, dass die schwierige Phase überwunden werden kann. Kunden, Lieferanten und Banken hätten signalisiert, dass sie den eingeschlagenen Weg unterstützen werden.
Die Aktiv-Schuh Handelsgesellschaft mbH ist laut eigener Einschätzung nach einem vielversprechenden Start ins Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in die Krise geraten. Durch die Corona-Pandemie-bedingte Schließungsverfügung für alle Filialen und durch die mit der Wiedereröffnung verbundenen Einschränkungen sei der Unternehmensumsatz in den Monaten März bis Juli im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Das Online-Geschäft habe die Ausfälle im stationären Handel nicht ansatzweise kompensieren können. Die dadurch erforderliche Anpassung der Kostenstruktur habe in der Kürze der Zeit und trotz intensiver Gespräche mit den Geschäftspartnern nicht in ausreichendem Umfang vereinbart werden können. Diese Maßnahmen seien aber zwingend notwendig, um die damit verbundene Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Eine deutliche Verbesserung der Umsatzsituation durch ein Wiedererstarken des Tourismus und das Stattfinden von Großveranstaltungen sei bis auf Weiteres nicht absehbar, weshalb als Konsequenz der Antrag auf Eigenverwaltung alternativlos sei.
Über die Aktiv-Schuh Gruppe
Die Aktiv-Schuh Handelsgesellschaft mbH mit den Schwester-Gesellschaften Aktiv-Schuh Handelsgesellschaft mbH, Carvalho Schuh GmbH und Alfi Schuhhandels GmbH blickt auf eine über 120-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Geführt wird sie heute von der dritten und vierten Generation. Die Aktiv-Schuh Handelsgesellschaft mbH ist in mehreren Bundesländern mit Filialen vertreten.