Die Richter in Luxemburg urteilten, dass der Onlinehändler Amazon unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung waren Damenschuhe mit roter Sohle. Diese hat der französische Designer unter anderem in der EU als geschützte Marke eintragen lassen.
Louboutin argumentierte im betreffenden Verfahren, dass auf Amazon Werbung von Drittanbietern geschaltet werde, in der Schuhe mit roter Sohle gezeigt würden, ohne dass der Designer dem zugestimmt hätte. Dies verletze die Markenrechte von Christian Louboutin.
Die Richter urteilten, dass der Betreiber eines Online-Marktplatzes unmittelbar für die Verletzung von Markenrechten haftet – auch wenn es um die Anzeige eines anderen Unternehmens geht. Nutzer könnten den Eindruck gewinnen, die Produkte würden von Amazon selbst verkauft – und damit würden auch die Markenrechte durch Amazon selbst verletzt. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn Amazon Anzeigen auf der Website einheitlich gestalte, sein eigenes Logo in den Anzeigen von Drittverkäufern zu sehen sei und die betreffenden Schuhe von Amazon gelagert und verschickt würden.
Nationale Gerichte in Belgien und Luxemburg müssen nun urteilen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt und Amazon zur Unterlassung und zu Schadensersatz zu verurteilen ist.