Die 6. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf hält die Klage des Unternehmens gegen die Betreibergesellschaft der Arena, der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft (MI), offenbar für "unschlüssig" und die Kündigung des Sponsoring zum 30. April 2013 somit für nicht gültig.
Für das Modeunternehmen aus Ratingen hätte dies zur Folge, dass der Name Esprit weiterhin die Arena schmücken wird, vermutlich sogar bis zum 30. Juni 2019, da der Betreiber für sich eine vertragliche Verlängerungsoption in Anspruch genommen hat. Darüber hinaus müsste Esprit rückwirkend vom 30. April 2013 und zudem für weitere fünf Jahre jeweils rund 900.000 Euro zahlen.
Esprit hatte versucht, aus dem Vertrag auszusteigen; entzündet hatte sich der Zwist an der Austragung des European Song Contest im Jahre 2011, weil das Logo des Modeanbieters für die Übertragung entfernt werden musste.
Für Esprit-Sprecher Harald Schultz ist diese Entscheidung nicht akzeptabel: "Die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nicht mehr gegeben. Wir werden jetzt die Urteilsbegründung abwarten, prüfen und dann weiter im Verfahren gehen."
Formell soll das Urteil am 7. März 2014 verkündet werden.