Mit der EU-Verordnung „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ (ESPR), die seit Mitte 2024 gilt, rücken neue Produktanforderungen für mehr Nachhaltigkeit in den Fokus. Im Arbeitsplan 2025–2030 hat die EU-Kommission Textilien früh priorisiert. Die konkreten Kriterien sollen über einen delegierten Rechtsakt definiert und nach aktuellem Stand im zweiten Halbjahr 2027 beschlossen werden. Unternehmen sollen danach mindestens 18 Monate Zeit für die Umsetzung erhalten – betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer, aber auch Handelsunternehmen mit Eigenmarken.
Der BTE positioniert sich als Stimme des Textilhandels in nationalen und europäischen Konsultationen. Ziel sei eine Ausgestaltung, die im Alltag umsetzbar ist und den bürokratischen Aufwand begrenzt. Der Verband spricht sich zudem für längere Fristen aus, „da die vorgesehenen 18 Monate den komplexen Anforderungen sowie notwendigen Anpassungsprozessen in der Praxis nicht gerecht werden“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
In jüngsten Terminen wurden Studiengrundlagen für die Kriterienentwicklung diskutiert, darunter eine JRC-Vorstudie auf EU-Ebene sowie ein deutscher Endbericht, der zeitnah veröffentlicht werden soll. Der BTE spricht sich für eine stufenweise Einführung, verständliche Verbraucher-Kriterien, gleiche Pflichten für alle Marktteilnehmer (auch Drittstaatenanbieter) und gut kontrollierbare Vorgaben aus. „Wir werden die Ausgestaltung der Ökodesign-Kriterien weiterhin verfolgen und unsere Expertise in den Stakeholder-Konsultationsprozessen bereitstellen“, sagt Pangels.