Die aktuelle Diskussion um eine politisch vorgegebene Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026 lasse auch viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler um ihre Existenz bangen, ist der BTE überzeugt. Ein Großteil der Unternehmen könne sich eine solch hohe Kostensteigerung betriebswirtschaftlich nicht leisten. Im stationären Textil- und Outfithandel stagnieren seit Jahren die Umsätze, während die Kosten in den letzten fünf Jahren um rund 20% gestiegen sind, argumentiert der BTE. Die Mindestlöhne hätten sich seit Anfang 2022 sogar um über 30% erhöht. „Viele mittelständische Fachgeschäfte würde eine weitere Steigerung auf 15 Euro und die damit notwendigen Anpassungen in höheren Gehaltsstufen in die roten Zahlen treiben“, erläutert BTE-Präsident Mark Rauschen.
Grund dafür sei, dass Kostensteigerungen wegen des intensiven Wettbewerbs in der gesamten Fashionbranche kaum an die Kunden weitergegeben werden könnten. Ansonsten würden die Kunden in preiswertere Handelsformate abwandern. „Im ungünstigsten Fall landen sie dann bei asiatischen Billigplattformen mit oft minderwertiger und zum Teil rechtlich nicht verkaufsfähiger Ware“, so Rauschen. „So gehen Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Deutschland verloren!“
Selbst tragen können die meisten Geschäfte solch hohe Personalkostensteigerungen nicht, stellt der BTE klar. Nach einer aktuellen Umfrage des Verbands waren die Hälfte der Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler bereits im letzten Jahr defizitär (inkl. kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel habe der operative Verlust sogar mehr als 5% vom Umsatz betragen. „Wenn jetzt als Folge der Mindestlohnerhöhung die Gehälter überdurchschnittlich steigen, rechnen wir mit einer Insolvenz- und Schließungswelle im Fashion- und Schuhhandel“, prognostiziert der BTE-Präsident.
Dabei seien gerade mittelständische Fachgeschäfte auf gute Mitarbeiter angewiesen, weil sie ihren Kunden eine hohe Service- und Beratungsqualität bieten wollen, so der BTE. „Wir zahlen dafür gerne gute und leistungsgerechte Gehälter, einen politisch festgelegten Mindestlohn lehnen wir aber grundsätzlich ab“, konstatiert Mark Rauschen. „Die Tarifautonomie hat in Deutschland aus gutem Grund Verfassungsrang und muss vor politischen Eingriffen geschützt bleiben!“