Bei Paydirekt handelt es sich um ein Bankenkonsortium bestehend aus Unternehmen der privaten Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie aus dem Sparkassensektor. Die beteiligten Institute haben dieses Bezahlverfahren gemeinsam entwickelt, stehen aber ansonsten im Wettbewerb zueinander. Daher hat sich das Bundeskartellamt mit dem Vorhaben befasst.
„Wir haben keine Einwände gegen diese Kooperation eines wesentlichen Teils der Kreditinstitute in Deutschland im Bereich der mobilen Bezahlverfahren. Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens kann paydirekt sein Internet-Bezahlverfahren um eine mobile Funktion ergänzen, die der Marktführer Paypal und viele weitere Wettbewerber schon seit geraumer Zeit anbieten“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Paydirekt hat bislang noch keine starke Marktposition erreichen können. Mit der neuen Zahlungsfunktion wird das Verfahren um eine einfache Lösung für mobile Zahlungen im privaten Bereich ergänzt. Kunden können künftig mit ihrer Paydirekt-App an die in ihrem Handy gespeicherten Kontaktpersonen direkt Geld zahlen und müssen hierfür keine IBAN oder TAN mehr eingeben.
Der führende Anbieter von Internet-Bezahlverfahren Paypal hat seine App bereits seit geraumer Zeit mit einer solchen P2P-Funktion ausgestattet. Weitere Anbieter derartiger Bezahlverfahren sind u.a. Fintechs wie Lendstar, Cringle oder Tabbt, aber auch die Sparkassengruppe (’Kwitt‘) sowie die Volks- und Raiffeisenbanken (’Geld senden und empfangen‘).