Nach Angaben der DUH hatte sich das Unternehmen bereits im Februar 2026 im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, auf die Werbeaussage „PFOA-frei“ zu verzichten. Nachdem die Organisation die Werbung erneut festgestellt hatte, forderte sie die für den deutschen Onlineshop verantwortliche Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin zur Unterlassung auf. Laut DUH gab das Unternehmen daraufhin eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch die geforderte Vertragsstrafe nicht. Diese will die Organisation nun gerichtlich durchsetzen.
Die DUH begründet ihre Kritik damit, dass die Verwendung von Perfluoroctansäure (PFOA) in der EU bereits seit Jahren verboten ist. Die Werbung mit „PFOA-frei“ könne daher den Eindruck eines besonderen Produktvorteils erwecken, obwohl lediglich gesetzliche Vorgaben eingehalten würden. Zudem bedeute die Angabe nicht zwangsläufig, dass ein Produkt frei von anderen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) sei.
Unabhängig von der beanstandeten Pfannenwerbung verweist die Organisation auf eigene Untersuchungen von Shein-Produkten. Bei Labortests im Auftrag der DUH im Juni 2026 wurden in 15 von 18 untersuchten Textil- und Schuhprodukten problematische Chemikalien oder auffällige Produktionsrückstände festgestellt. Sieben Produkte überschritten nach Angaben der Organisation geltende EU-Grenzwerte.
Besonders hohe Belastungen stellte die DUH bei PFAS fest: Drei Viertel der darauf untersuchten Produkte überschritten laut der Organisation die zulässigen Grenzwerte. Bei einer Kapuzenjacke für Jugendliche sei der Grenzwert um mehr als das 12.000-Fache überschritten worden.
Die DUH fordert vor diesem Hintergrund strengere Kontrollen von Online-Importen, wirksamere Sanktionen bei irreführender Werbung und ein umfassendes Verbot von PFAS in Verbraucherprodukten. Zudem spricht sie sich für strengere gesetzliche Vorgaben für die Textilbranche aus:
“Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht darauf angewiesen sein, dass Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen solche Missstände aufdecken. Bundesumweltminister Carsten Schneider muss jetzt handeln und ein wirksames Textilgesetz vorlegen, das Hersteller stärker in die Verantwortung nimmt, verbindliche Umwelt- und Schadstoffkriterien festlegt und Online-Plattformen wirksam haftbar macht”, sagt Viola Wohlgemuth, Senior Expert Textil und Kreislaufwirtschaft der DUH.