Ab Januar 2016 ändert das ECC die Preisliste für den elektronischen Datenaustausch. „Sie wird einfacher und verständlicher“, sagt ECC-Geschäftsführer Jörg Frommann. „Das Transaktionsvolumen im ECC hat sich über die letzten zwei Jahre wesentlich erhöht: mehr teilnehmende Händler, mehr Lieferanten und mehr Nutzen der verschiedenen elektronischen Nachrichtenarten.“
Das neue Preismodell habe dies berücksichtigt und eine Flatrate eingeführt. Der Händler bezahlt demnach nun eine monatliche Grundgebühr und einen Betrag von 2 Euro pro teilnehmender Filiale und Lieferant.
Die ANWR hatte seit 2008 einen Teil der EDI-Kosten für ihre Händler übernommen, um das Thema Datenaustausch voranzutreiben. Über 170 Händler haben das Angebot bisher genutzt. „Die Vorteile machen sich zunehmend bemerkbar, sei es bei der elektronischen Auftragsbestätigung oder der Teilnahme an NOS-Programmen. Artikeldaten mit EAN für das digitale Schaufester auf schuhe.de zu nutzen, gab einen weiteren Schub“, sagt Hartmut Lötters von der ANWR, der Mit-Geschäftsführer des ECC ist.
Ende Oktober hatte die ANWR die Händler, welche die ECC-Dienstleistungen nutzen, darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2016 die Rechnungstellung für den EDI-Datenaustausch durch das ECC direkt mit dem Handel vorgenommen werden soll. ANWR-Händler, die EDI weiter nutzen wollen, schließen eine EDI-Vereinbarung direkt mit dem ECC ab. Den individuellen Laufzeiten der EDI-Vereinbarung mit der ANWR könne dabei Rechnung getragen werden, teilt das ECC mit.