Seit seiner Gründung 2022 steht der Online-Shop Temu in der Kritik: Die Ultra-Fast-Fashion-Praktiken des in den USA ansässigen und zum chinesischen Online-Giganten Pinduoduo gehörenden Unternehmen sorgen im westlichen Markt für unfairen Wettbewerb und sorgen mit gesundheits- und umweltschädlichen Inhaltsstoffen in den Produkten und Produktionsweisen für Aufsehen.
Nun hat die EU-Kommission Ende Oktober ein förmliches Verfahren gegen das Online-Handelsunternehmen eröffnet. Grund sei eine Untersuchung, ob Temu gegen Teile des Digital Services Acts (DSA) verstoßen habe. Diese Entscheidung stütze sich laut der Kommission hauptsächlich auf des von Temu Ende September 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichts, sowie auf übermittelte Informationen von Dritten und Antworten auf Auskunftsersuchen. Die Eröffnung des Untersuchungsverfahrens ermöglicht der EU-Kommission weitere Durchsetzungsmaßnahmen.
Im Fokus stehen dabei hauptsächlich drei Aspekte der Plattform: Zum einen werde untersucht, ob Temu den Verkauf von nicht konformen Produkten in der europäischen Union begrenzt. Vor allem sollen unseriöse Händler, die zuvor gesperrt werden, über die Plattform erneut Zugang zum europäischen Markt erhalten haben. Dadurch gerieten auch nicht konforme Produkte in Umlauf.
Auch die „süchtig machende Gestaltung des Dienstes“ nimmt die Kommission ins Visier. Dazu gehören die spielähnlichen Belohnungsprogramme und Systeme zur Minderung der Risiken. Diese sollen mitunter negative Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person haben. Auch die Art und Weise, wie Temu Nutzern Inhalte und Produkte empfiehlt, sei davon betroffen.
BEVH spricht sich für Verfahren aus
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland bewertet diese Entwicklung positiv. Die Entscheidung der EU-Kommission sei gut für Verbraucherinnen und Verbraucher, da mit den Mitteln des DSA nun gegen Regelverstöße vorgegangen werde. „Es ist die Aufgabe von Plattformen, wirkungsvoll dafür zu sorgen, dass illegale oder schädliche Produkte nach dem Bekanntwerden von der Plattform entfernt werden und später nicht wieder von einem anderen Anbieter angeboten werden können“, sagt Gero Furchheim, Präsident des BEVH. „Die EU muss hier scharf kontrollieren, dass diese Pflicht eingehalten wird. Bei Kaufanreizen auf der Plattform muss geprüft werden, ob diese Verbraucherinnen und Verbraucher unzulässig beeinflussen. Das gilt nicht für jeden Kaufanreiz. Es ist geltende Rechtslage und wichtig, dass Temu seine Daten für die Forschung transparent macht. Regeln müssen für alle gelten.“