Darin erklären sie zum Brief von Günter Althaus und Hans-Jürgen Robers: „Die Vorsitzenden des Vorstands und Aufsichtsrats unserer Genossenschaft haben Sie und uns in ihrem Schreiben vom 22. August 2014 erstmals offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Kauf der Mücke-Gruppe nun vollzogen ist. Umso dringlicher ist es, dass zeitnah eine außerordentliche Generalversammlung stattfindet. Als Genossenschaftsmitglieder hätte man erwartet, bei einer solch gravierenden Strukturänderung unserer Genossenschaft, ausführlich und rechtzeitig über die Pläne der ANWR informiert und vorab in die Entscheidungsfindung mit einbezogen zu werden.“
Wie Günter Althaus in seiner Stellungnahme berichte, hätten die Mitglieder der Initiatorengruppe nach Veröffentlichung des Mücke-Erwerbs den Kontakt zum Vorstand gesucht, um ihm die Bedenken vorzutragen. „Dabei haben wir ihn insbesondere darauf hingewiesen, dass wir uns eine intensive Aussprache und Abstimmung über den Mücke-Erwerb wünschen und rechtlich auch für erforderlich halten. Auch haben wir deutlich gemacht, dass der Fall Mücke nicht lediglich als Randthema anlässlich der anstehenden ordentlichen Generalversammlung abgehandelt werden dürfe“, heißt es in dem Brief, den schuhkurier aus Händlerkreisen erhielt. Der Vorstand habe daraufhin bekräftigt, dass es auf der besagten Generalversammlung keinen speziellen Tagesordnungspunkt zur Mücke-Übernahme geben soll, es dort entsprechend keine Aussprache geben und keine Entscheidungen zu Mücke getroffen werden würden. Wäre dies der Fall gewesen, hätten sicherlich nicht nur die Mitglieder der Initiatorengruppe, sondern auch zahlreiche weitere ANWR-Mitglieder an der Versammlung teilgenommen, ihre Bedenken geäußert und ihre Stimme geltend gemacht, so die Initiatorengruppe. Eine außerordentliche Generalversammlung solle nun den rechtlich gültigen Rahmen bieten, um den aktuellen Umstand und das weitere Vorgehen im Fall Mücke mit der gesamten Mitgliederbasis zu diskutieren. Die Notwendigkeit einer offenen Debatte habe sich jedoch keinesfalls erübrigt, sondern vielmehr verstärkt.
Der Brief des Vorstandes und Aufsichtsrats habe weitere Fragen aufgeworfen, die, damit das Vertrauensverhältnis zwischen Genossenschaft und ihren Mitgliedern nicht weiter leide, dringend zu klären seien. Es stehe außer Frage, dass die Mücke-Übernahme erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen der ANWR und ihren Mitgliedern haben werde. „Die Vorsitzenden der ANWR-Gremien schreiben in ihrem Brief, dass sie davon ausgehen, dass die Umsetzung eines wie auch immer gearteten Beteiligungsmodells in drei Jahren abgeschlossen sei. Jeder von uns weiß aber, was drei Jahre oder sechs Saisons massiver Wettbewerb bedeuten. Erst Recht vor dem Hintergrund, dass dieser Wettbewerber in dieser Zeit nach eigener Aussage weiter expandieren und mit 40% neuer Fläche noch stark wachsen soll. Dass unsere Genossenschaft in Wettbewerb zu uns tritt und dabei auch noch von uns Mitgliedern mitfinanziert und mit Marktinformationen unterstützt wird, ist in unserer Satzung nicht vorgesehen!“, heißt es weiter. Die vom Wettbewerb direkt betroffenen Mitglieder werde auch ein Beteiligungsmodell nicht vor massiven Geschäftseinbußen schützen und keinen angemessenen Ausgleich bieten können.
Abgesehen davon sei nach Aussage des Vorstands und Aufsichtsrats für sie selbst unklar, ob das Modell überhaupt angenommen wird, und nicht schon vorher scheitert.
Sollte die Übernahme tatsächlich vollzogen und nicht zu revidieren sein, so sollten in der außerordentlichen Generalversammlung in jedem Fall das Vorgehen in den nächsten Jahren diskutiert werden und vor allem auch eine Satzungsänderung zur Regelung künftiger Fälle des Erwerbs von Konkurrenzunternehmen und zur Beteiligung von Mitgliedern an oder die Abgabe von ANWR Unternehmen erwirkt werden, fordern die Initiatioren. „Vorstand und Aufsichtsrat schreiben, dass der Vorwurf satzungsrechtlicher Verstöße der Gremien der Genossenschaft unzutreffend und die Transaktion Verbänden/Juristen zufolge zulässig sei. Drei auf Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwaltskanzleien sind hier unabhängig voneinander anderer Meinung. Uns geht es nun aber wie gesagt zunächst darum, dass eine außerordentliche Generalversammlung für alle Beteiligten Klarheit bringt und eine neue Basis für eine gemeinsame Zukunft schafft.“
Zur Initiatorengruppe gehören die folgenden Unternehmen:
Schuh-Bode GmbH & Co. KG, Wentorf; Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG, Darmstadt; Schuhhaus Dismer GmbH & Co. KG, Dinslaken; Schuhpark Fascies GmbH, Warendorf; Fritz Frank Schuhe + Sport KG, Bad Kreuznach; Schuhhaus Hammerschmidt GmbH & Co. KG, Menden; Schuhe Jenny AG, Glarus/Schweiz; Schuhhaus Kay GmbH & Co. KG, Hamburg; KG Schuhkay GmbH & Co., Hamburg; Kienast Schuhhandels GmbH & Co. KG, Wedemark; Schuhhaus Klauser GmbH & Co. KG, Wuppertal; Schuhhaus Landgraf GmbH, Bonn; Schuh Mengin GmbH, Erlangen; Salamander Deutschland GmbH & Co. KG, Wuppertal; Sutor Schuh GmbH, Landshut; TOM GmbH (Schuhhaus Toll), Neuss; Tschümperlin & Co. AG, Schwyz/Schweiz; Schuhhaus Werdich GmbH & Co. KG, Dornstadt