Die Gerry Weber International AG hat angekündigt, am 19. April ein Vorhaben zur finanziellen Sanierung im sogenannten Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Starug) beim Amtsgericht Essen anzuzeigen. Das ist eine Möglichkeit, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Über das Verfahren soll eine nachhaltige Bilanzsanierung der Passivseite des Unternehmens erreicht werden. Teil des Vorhabens soll ein vollständiger Kapitalschnitt sein, wodurch auch die Börsennotierung der Aktien der Gerry Weber International AG erlöschen würde. „Mit der Initiierung eines präventiven Starug-Verfahrens wollen wir eine Neuordnung unserer Passivseite vornehmen. Parallel dazu werden wir unser deutsches Retail-Geschäft im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens operativ restrukturieren und das Unternehmen damit zukunftsfähig und resilienter aufstellen. Das Wholesale-Geschäft, der E-Commerce und auch das Auslandsgeschäft sind von den Maßnahmen nicht betroffen“, sagt Gerry Weber-CFO Florian Frank. Die hohe Inflation und geringere verfügbare Einkommen würden eine finanzielle Neuaufstellung nötig machen, die mit der Sanierung einhergehen soll. Dazu zählt die Beantragung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der Tochtergesellschaft Gerry Retail GmbH. Dieses Verfahren betreffe ausdrücklich keine andere Gerry Weber-Gesellschaft, stellt der Konzern klar. Der Geschäftsbetrieb laufe insgesamt unverändert weiter.
„Der Retail muss insgesamt neu ausgerichtet werden. Hierfür wollen wir das Filialnetz der Zukunft bauen. Denn wir glauben fest an die Filiale. Gleichzeitig müssen wir heute jeden Quadratmeter Fläche auf den Prüfstand stellen“, so Angelika Schindler-Obenhaus, CEO der Gerry Weber International AG: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir uns auf den gesunden Kern von Gerry Weber fokussieren und den erfolgreichen Wholesale, den E-Commerce und das Auslandsgeschäft weiter stärken.“