Nach einem „unerwartet schlechten Geschäftsverlauf“ im ersten Quartal 2023 hat der Sachwalter des Hamburger Schuhhändlers Görtz drohende Masseunzulänglichkeit bei Gericht angezeigt.
Die anhaltende Kaufzurückhaltung durch hohe Inflation, erheblich erhöhte Energiepreise und das schlechte Wetter der letzten Wochen hätten die Nachfrage nach Frühjahrsmode bei Schuhen empfindlich gedämpft, erklärt Görtz auf schuhkurier-Nachfrage. Nach Auskunft der Geschäftsführung lagen die Absätze hinter den Erwartungen und folglich seien Umsatz und Ertrag im ersten Quartal deutlich hinter den Zielen zurückgeblieben.
Görtz befindet sich im Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführer Frank Revermann und Tobias Volgmann seien fest entschlossen, die Sanierung fortzusetzen, so das Unternehmen weiter. „Unsere Stores bleiben geöffnet und wir wollen weiterhin – mit oder ohne Rabattaktionen – möglichst viele Schuhe verkaufen. Dafür arbeiten alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stores, in der Zentrale und in der Logistik mit hohem Engagement,“ erklärt Geschäftsführer Revermann.
Zuletzt hatte Görtz mit Rabattaktionen um Ostern für Aufregung in der Schuhbranche gesorgt. Mit 20%-Nachlässen warb das Unternehmen zu einem frühen Zeitpunkt in der Verkaufssaison um Kunden. Auch am vergangenen Wochenende gab es wieder eine größer angelegte Rabattaktion.
Masseunzulänglichkeit bedeutet in einem Eigenverwaltungsverfahren, dass zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, jedoch nicht die sonstigen (Masse-)Verbindlichkeiten, beispielsweise von Lieferanten oder Dienstleistern.
Die Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit könne, so Görtz, Auswirkungen auf das Sanierungsverfahren haben und Anpassungen des Sanierungsplans erfordern. Die Geschäftsführung setze alles daran, den Sanierungsweg weiterhin erfolgreich zu beschreiten.