So haben zahlreiche Hersteller Geschmacksmuster – zum Teil sogar Patente – auf einzelne Designs oder technische Details (z.B. Verschlüsse von Gucci, Louis Vuitton und von George, Gina & Lucy) eintragen lassen. Diese Firmen haben in der Vergangenheit immer wieder Einzelhändler abgemahnt, weil die von ihnen angebotenen Artikel angeblich Marken- und Schutzrechte verletzten. Die Abmahnkosten lagen meist im vierstelligen Bereich, teilt der BTE mit.
Bei einem süddeutschen Modehändler habe der französische Luxushersteller Hermès kürzlich Taschen der Marke "Save my Bag" beschlagnahmen lassen, weil diese Merkmale der Birkin Bag aufweisen sollen. Hinzu kamen Anwaltskosten in niedriger fünfstelliger Höhe. Der Lieferant hat zwar ein Gegen-Gutachten vorgelegt, wonach seine Taschen nur wenige Ähnlichkeiten mit der Birkin Bag aufweisen. Letztendlich müsste der Streit aber vor Gericht geklärt werden. Das sei so teuer und langwierig, dass schon in der Vergangenheit kaum ein Händler das Prozessrisiko eingegangen sei und die meisten sich unterworfen hätten.
BTE: Tipps für die Order
Da kein Einzelhändler angesichts der Vielzahl von Geschmacksmustern den Überblick behalten könne, müsse er sich hier auf seinen Lieferanten verlassen können und diese Kompetenz auch ausdrücklich von ihm einfordern. Für die Order empfiehlt der BTE deshalb zur Sicherheit:
- Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihren Lederwaren-Lieferanten bestätigen, dass die georderte Ware keine fremden Rechte beeinträchtigt.
- Verlangen Sie unbedingt von den Lieferanten die Übernahme eventuell geforderter Abmahnkosten, die auf Markenrechtsverletzungen beruhen.
EHV-Mitglieder können bei ihrem Einzelhandelsverband das BTE-Merkblatt "Plagiatsvorwürfe" abrufen, das Informationen über das Vorgehen im Fall von entsprechenden Abmahnungen enthält.