Im Vorfeld der anstehenden Entscheidung der Mindestlohnkommission warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) eindringlich vor einer spürbaren Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Laut einer aktuellen Umfrage unter rund 550 Handelsunternehmen aller Größen und Branchen rechnen zwei Drittel der Befragten mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung – viele sogar mit konkreten Stellenstreichungen.
„Der Einzelhandel kann im dritten Rezessionsjahr in Folge angesichts enger Margen und geringer Rücklagen weitere Kostensteigerungen nicht mehr schultern“, betont HDE-Präsident Alexander von Preen. Besonders kritisch sei, dass inzwischen auch zahlreiche Großunternehmen mit sinkender Beschäftigung rechnen – damit würde der jahrelange Trend steigender Mitarbeiterzahlen im Einzelhandel enden. Der HDE spricht sich deshalb für eine Aussetzung der geplanten Mindestlohnanpassung aus.
Neben dem direkten Anstieg der Löhne im unteren Bereich sieht der Verband zusätzliche Effekte durch notwendige Anpassungen in kollektiven Entgeltsystemen. „Eine Anhebung des Mindestlohns erfordert auch die Wahrung von Lohnabständen zu höheren Entgeltgruppen. Dieser Mechanismus potenziert den finanziellen Druck auf die Unternehmen erheblich“, so von Preen. 84% der befragten Unternehmen befürchten in diesem Zusammenhang innerbetriebliche Spannungen durch fehlende Differenzierungsmöglichkeiten bei einfachen Tätigkeiten.
Ein weiterer Belastungsfaktor seien steigende Sozialversicherungsbeiträge. 92% der Unternehmen sehen laut der HDE-Umfrage eine klare Obergrenze erreicht. Angesichts der wirtschaftlichen Lage und der angespannten Arbeitskostenstruktur müsse eine Überforderung personalintensiver Branchen wie dem Einzelhandel vermieden werden.
Der HDE plädiert für die Beibehaltung der Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. Politische Einflussnahme dürfe nicht weiter zunehmen. „Löhne und Gehälter dürfen nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen werden – das gefährdet Tarifbindung, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit“, so von Preen. Die Tarifautonomie sei zu wahren – auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Rolle der Sozialpartner.