Keine Zeit zu verlieren
Cads trifft sich in Graz
- 19.07.2024
- Christopher Mastalerz
- 2 Minuten
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Am 26. und 27. Juni veranstaltete der Verein Cads in und um Graz die jährliche Mitgliederversammlung. Während Legero United, Schuhhersteller aus Feldkirchen bei Graz, am 26. Juli zum Networking eingeladen hat, fanden am 27. Juni vor 86 Teilnehmenden im Grazer Hotel Vorträge und Diskussionsrunden über die kommenden Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit statt. Der Vorsitzende Andreas Tepest sagte dabei über das, was an neuen Regelungen auf die Schuhindustrie zukommt: „Der Dschungel lichtet sich, aber der Teufel liegt im Detail.“ Nicht nur die kürzlich beschlossene EU-Richtlinie CSDDD mache den Schuhherstellern mit den Nachweispflichten zu schaffen, auch der Digitale Produktpass, das EU-Ecodesign und die EU-Entwaldungsverordnung stellten hohe Anforderungen an die Schuhbranche, deren Aufwand kaum zu stemmen sei. Zu all diesen Themen stellten Experten den aktuellen Stand vor und erläuterten gegenüber den Cads-Mitgliedern, wie diese Herausforderungen am besten bewältigt werden können.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) beschäftigt die Schuhindustrie bereits seit einigen Monaten. Zunächst galt es als Formsache, dass nach der Abstimmung im Europäischen Parlament auch die Mitgliedsstaaten für die Einsetzung der Richtlinie stimmen würden. Dann stellte sich unter anderem die deutsche Regierung gegen das Gesetz, bevor im März nach weiteren Anpassungen auch ohne deutsches Ja eine ausreichende Mehrheit zustande kam. Einblicke in das Thema gewährte Daniel Hopp, AmforiNetzwerkrepräsentant Deutschland Österreich. Als weltweit agierender Wirtschaftsverband unterstützt Amfori seine Mitglieder bei jedem Schritt ihrer Sorgfaltspflichtenprüfung und bietet ein umfassendes Angebot an ESG-Produkten und -Dienstleistungen. Der Verband bietet mit den Initiativen BEPI (Business Environment Performance Initiative) und BCSI (Business Social Compliance Initiative) Verhaltenskodizes und Audits für die Einhaltung von Nachhaltigkeits- bzw. Sozialstandards an. Und auch zur Einhaltung der neuen verpflichtenden Richtlinie brauche es gemeinsame Lösungen, ist Hopp überzeugt. Es wäre nicht effizient, wenn jedes Unternehmen seine eigenen Herangehensweisen zur Erfüllung der Gesetze wählt, anstatt dass die Branchen auf gemeinsame Standards vertrauen. Auch die Kommunikation mit den Ämtern sei einfacher, wenn viele Branchenteilnehmer auf die gleichen Standards zurückgreifen. Wenn viele Unternehmen ihre Berichterstattung gegenüber den Ämtern auf eine Basis aufsetzen, weiß der Prüfer irgendwann, dass dieses System grundsätzlich funktioniert, konzentriert sich auf den Inhalt der Berichterstattung und sieht vermutlich weniger Bedarf, Nachprüfungen anzustellen. Die Staaten der EU haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen. Danach wird es noch einige Übergangsfristen geben. 2027 wird es für alle Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro gelten, 2028 für alle mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden und 900 Mio. Euro Umsatz und 2029 werden alle Unternehmen betroffen sein, die unter das Gesetz fallen; also alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz. Daniel Hopp ging dabei darauf ein, wie weit die CSDDD geht und wie es sich von dem bereits bestehenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterscheidet. Die Grundlage für beide Gesetze sind die sechs OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles Handeln:
1. Integration von Due Dilligence in die Unternehmensführung
2. Identifikation der aktuellen Einflüsse auf Menschenrechte und Umwelt
3. Vorbeugende Maßnahmen zur Eindämmung der Einflüsse
4. Einrichtung eines Beschwerdemechanismus und von Wiedergutmachungsmaßnahmen
5. Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen
6. Öffentliche Kommunikation der Aktivitäten
Diskussion zwischen Johannes Menges, Dr. Ines Anderie (beide PFI), Dominic Bergmeister (Deichmann) und Andreas Tepest (Foto: Cads)
Während das LkSG die Einhaltung von Sozialstandards stärker betont, werden im CSDDD die ökologischen Aspekte hervorgehoben. So müssen die Unternehmen einen Plan ein- und umsetzen, um den Übergang zu Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit zu bewältigen. Außerdem sind Unternehmen durch das CSDDD nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich verantwortlich, sondern auch für Tochter-, Mutter- und Schwesterunternehmen sowie direkte und indirekte Geschäftspartner und Lieferanten, während das LkSG erst einmal nur direkte Zulieferer berücksichtigt. Für Verstöße bei indirekten Zulieferern kann ein Unternehmen laut LkSG nur verantwortlich gemacht werden, wenn ihm Beschwerden über Missstände bekannt sind. Auch bei den Sanktionen gibt es Unterschiede zwischen dem deutschen und dem kommenden europäischen Gesetz. Das LkSG sieht Bußgelder von bis zu 2% des Unternehmensumsatzes und einen Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen vor. „Das CSDDD geht ein ganzes Stück weiter“, erklärt Hopp. Die drohenden Strafen sind mit 5% des weltweiten Umsatzes deutlich höher. Außerdem wird die Möglichkeit des zivilrechtlichen Klagewegs eröffnet, so Hopp weiter: „Es kann durchaus vorkommen, dass Beschwerden aus Drittstaaten kommen, die dann in unserem Rechtsraum einklagbar werden.“ Das CSDDD ist also weitreichender als die bisherige deutsche Gesetzgebung, fasst Hopp zusammen, der die Anforderungen jedoch auch in Perspektive setzt: „Alle, die in irgendeiner Weise unter die Gesetzgebung fallen, sind bereits im Kontext verschiedener Initiativen mit Sorgfaltspflichten gut aufgestellt. Es gibt viel zu tun, aber der Grundgedanke ist seit mindestens zehn Jahren in Arbeit. Ich glaube nicht, dass es jemanden eiskalt erwischt.“ Viele seien gut vorbereitet, es ist auch noch Zeit zur Umsetzung, aber eben auch keine Zeit zu verlieren. Was die Unternehmen in der Schuh- und Lederwarenbranche zurzeit besonders umtreibe, sei die Vielzahl, die noch zusätzlich zum CSDDD an Regulierungen auf sie zu kämen, wie der Produktpass, die Ecodesign-Verordnung und die Entwaldungsverordnung, so der Eindruck des Experten.
„Auch der kleine Händler muss am Ende angeben können, wo der Baum gewachsen ist, aus dem etwa ein Holzschuhspanner stammt.“
Dr. Arun Kapoor|Kanzlei Noerr
V. l. n. r.: Bernhard Stiasyn, Eva-Maria Strasser, Karin Kapper und Manfred Junkert (Foto: Cads)
Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor von der Kanzlei Noerr sensibilisierte bei der Cads-Mitgliederversammlung die Anwesenden dafür, sich mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu beschäftigen. Die seit Mitte letzten Jahres laufende Übergangszeit geht aktuell noch bis Jahresende. Kleine und mittelständische Unternehmen haben bis Mitte 2025 Zeit. Dann haben alle Marktteilnehmer eine Sorgfaltspflicht darüber, dass die Rohstoffe der Produkte, die sie von außerhalb der EU einführen, entwaldungsfrei gewonnen wurden. Das gilt für Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rind, Kautschuk und Holz. Damit soll der globalen Entwaldung – in den vergangenen 30 Jahren wurde eine Fläche entwaldet, die größer ist als die der Europäischen Union – entgegnet werden. Schließlich ist der Konsum in der EU für 10% der Entwaldung verantwortlich. Schuhhersteller und Händler sind damitgleichermaßen für die Einhaltung der EUDR verantwortlich, wenn sie relevante Produkte vertreiben oder importieren. Sie müssen insbesondere eine Sorgfaltserklärung abgeben, in welcher sie die Geodaten der relevanten Rohstoffe aller eingeführten Produkte hinterlegen. Für KMUs gibt es einige überschaubare Erleichterung. Letztlich gelte, so fasste es Kapoor zusammen: „Auch der kleine Händler muss am Ende angeben können, wo der Baum gewachsen ist, aus dem etwa ein Holzschuhspanner stammt.“ Ein Hersteller von Leder muss nach Ablauf der Übergangszeit beispielsweise angeben, auf welchen Grundstücken die Kuh von der Geburt bis zur Schlachtung gelebt hat. Es muss dazu nachgewiesen sein, woher das Futtermittel stammt, solange es für die Verordnung relevante Erzeugnisse wie Soja enthält. Die Unternehmen müssen dafür ihre Lieferkette vollständig durchleuchten und von jedem Zulieferer Belege für die Geodaten bekommen, die Plausibilität und die Entwaldungssituation an dem angegebenen Ort bewerten und all diese Informationen in der Sorgfaltserklärung angeben. Und das für jedes Produkt, führte Kapoor aus: „Wenn ich eine Charge Schuhspanner kaufe und das Holz wurde von fünf verschiedenen Lieferanten mit jeweils fünf verschiedenen Grundstücken gekauft, dann muss ich auch 25 Geodaten angeben.“ Die Kontrolle ist nachgelagert, die Angaben werden von den Behörden künftig gegebenenfalls auch unter Heranziehung von Künstlicher Intelligenz geprüft. Und es drohen harte Strafen: 4% des globalen Netto-Umsatzes eines Unternehmens können als Bußgeld verhängt werden, dazu kann der Produktrückruf gefordert werden. „Die Sanktionen sind beträchtlich. Die Non-Compliance ist keine Option“, machte Kapoor deutlich. Ist die Branche vorbereitet? Viele große Player hätten sich bereits während des Gesetzgebungsprozesses damit beschäftigt, was sie tun müssen, um die kommende Verordnung einzuhalten.
Viele kleine Unternehmen hätten sich noch nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, dass auch sie handeln müssen, so der Eindruck des Rechtsanwalts. Für die Besucher ist Kapoor verschiedene Szenarien durchgegangen, in welchen Konstellationen welcher Teil der Lieferkette welche Pflichten hat: wenn ein Schuhspanner vom chinesischen Lieferanten bezogen wird, der das Holz vom Holzhändler kauft, der wiederum vom Holzbetrieb stammt. Kapoor zeigte anschaulich wie lang die Lieferkette ist, über die die Informationen getragen werden müssen. Das Holz eines chinesischen Holzbetriebs geht zum Holzhändler, der es an den Schuhspannerhersteller gibt, von dem ein europäischer Importeur das Endprodukt bezieht. Das geht dann über Vertriebskanäle zum Einzelhändler. Und jeder hat die Pflicht, die Entwaldungsfreiheit nachzuhalten. Nach wie vor herrsche viel Unsicherheit, wer wann betroffen ist und was getan werden muss, wenn sich ein Teil der Lieferkette weigert, die benötigten Informationen zu liefern. Sicher werden die Fragen in naher Zukunft eher mehr und nicht weniger. Deswegen berät Kapoor die Cads-Mitglieder im Rahmen eines zweimal im Monat stattfindenden Jour Fixe der Kanzlei Noerr.
Am Vortrag lud Legero United zum Campus in Feldkirchen ein. (Foto: Cads)
Im Juli in Kraft getreten ist die Verordnung mit dem Namen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), die die alte Ecodesign-Richtlinie ersetzt. Kurz vor dem in Kraft treten informierte Dr. Gerhard Wiebe, Rechtsanwalt in der Produktkanzlei, darüber, was das für die Schuh- und Lederwarenbranche bedeutet. Die Verordnung bietet einen Rahmen, um Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von verschiedenen Produktgruppen gesetzlich festzulegen. Dabei sollen die Produktgruppen mit starken Auswirkungen auf die Umwelt und großem Verbesserungspotenzial mit hoher Priorität reguliert werden. Welche das sind, wurde im Vorfeld mit Studien erörtert. Die ESPR zählt die Produktgruppe der Textilien und Schuhe zu denen, auf die beides zutrifft, und für die mit als erstes Produktanforderungen an die Umweltverträglichkeit verankert werden. Für die betroffenen Produktgruppen wird die Europäische Kommission dieses Jahr eine Sachverständigengruppe, das sogenannte Ökodesign-Forum, zusammenstellen. An diesem müssen von den Mitgliedsstaaten benannte Sachverständige sowie alle an der betreffenden Produktgruppe interessierten Kreise ausgewogen und wirksam beteiligt werden. Dieses Forum wird dann den ersten Arbeitsplan ausarbeiten, der 2025 erscheinen wird, und Ökodesign-Anforderungen in Bezug auf die priorisierten Produkte Anforderungen ausformulieren. „Anforderungen und Pflichten der ESPR und der darauf basierenden Durchführungsrechtakte werden zu einem erheblichen Konstruktions-, Entwicklungs- und Produktionsmehraufwand sowie unternehmensinternen Organisationsmehraufwand führen“, so der Ausblick von Wiebe. Es wird jedoch Übergangszeiträume geben: Den Geltungsbeginn der ersten produktbezogenen Anforderungen an Textilien und Schuhe erwartet der Rechtsanwalt für 2027 bis 2028. Damit sollen sich die Marktteilnehmer auf die neuen Vorschriften vorbereiten können, sie müssen sich dann aber auch frühzeitig mit ihnen auseinandersetzen. Wer die Anforderungen nicht einhält, darf betroffene Produkte nicht in Verkehr bringen und kann zu Korrekturmaßnahmen aufgefordert oder mit Bußgeldern belegt werden. Wirtschaftsteilnehmer können jedoch auch Selbstregulierungsmaßnahmen vorschlagen, um einer gesetzlichen Regulierung zuvorzukommen. Diese werden dann auch durch das Ecodesign-Forum geprüft. Ein weiteres Problem, das die EU mit der Ecodesign-Verordnung bekämpfen will, ist die Vernichtung von Waren, die nicht verkauft werden. Und auch hier sind Schuhe und Bekleidung ein Sektor, in dem die EU Verbesserungsbedarf sieht. Textilien und Schuhe werden im Verordnungstext sogar explizit hervorgehoben. Die Verordnung verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer in mehreren Schritten dazu, Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Zunächst müssen sie offenlegen, wie viel an unverkaufter Ware sie eigentlich vernichten. Dafür müssen sie in einem jährlichen Turnus Gewicht und Anzahl der pro Jahr entsorgten unverkauften Verbraucherprodukte nach Produkttyp bzw. Kategorie angegeben werden. Dazu die Gründe für die Entsorgung, der Anteil der Ware, die auf diverse Weise wiederverwendet oder wiederverwertet wird sowie die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Vernichtung unverkaufter Produkte. 24 Monate nach Inkrafttreten der ESPR gilt ein Vernichtungsverbot für diese Produktgruppen. Grundsätzlich ist es dann verboten, unverkaufte Bekleidung und Schuhe zu vernichten oder zu entsorgen.
Ausgenommen von diesem Verbot sind dann Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Personen und einem Jahresumsatz von unter 10 Mio. Euro. Eine verlängerte Übergangsfrist bis 2030 wird es für mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro geben. Weitere Ausnahmen kann es aus Gesundheits-, Hygiene- und Sicherheitsgründen geben.
In einer Podiumsdiskussion zwischen HDS/L Hauptgeschäftsführer Manfred Junkert, Karin Kapper (Legero), Mag. Eva-Maria Strasser (Geschäftsführerin des österreichischen Fachverbandes der Textil, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie) und Bernhard Stiasny (Leder + Schuh) ging es um weitere Aspekte von Nachhaltigkeit in Industrie und Handel. Thematisiert wurde dabei die Diskrepanz des geringen Verbraucherinteresses und der hohen Anforderungen. Ein weiterer Fokus lag auf der Arbeit der Cads-Arbeitsgruppen. Insbesondere stellte die AG Chemikalien ihre Arbeit vor. Sie wird zurzeit neu ausgerichtet und soll aufgrund der weiterreichenden Aufgaben in Zukunft den Titel AG Product Compliance tragen. Es gebe keinen Weg an der Einhaltung der kommenden Regelungen vorbei, dazu müsse die Schuhbranche auch mit den Initiativen von Cads über das gesetzliche Minimum hinaus die Verantwortung für nachhaltige Produktion tragen. Andreas Tepest appellierte daher an die Mitglieder von Cads: „Wir müssen Allianzen bilden, um die vielen EU-Themen zu bearbeiten. Es geht darum, mit geballter Kraft an die Politik heranzutreten und als Branche zusammenzustehen.“ Auch gegenüber der Politik müsse Cads klare Haltungen vertreten: „Was für Textilien gilt, kann für Schuhe nicht funktionieren. Auch hier muss Cads aktiv mitwirken und einschreiten.“