Das Schuhhaus Kocken mit Stammsitz in Viersen hat ein Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet. Der Antrag wurde vergangene Woche durch das Amtsgericht Mönchengladbach genehmigt. Das Verfahren wird mit drohender Zahlungsunfähigkeit begründet und soll dabei helfen, das Unternehmen zu sanieren und mit allen rechtlichen Möglichkeiten zukunftssicher aufzustellen. „Die gegenwärtig schwierige Lage des innerstädtischen Einzelhandels mit anhaltender Konsumzurückhaltung macht es erforderlich, entschlossen zu handeln. Nach der Überprüfung aller uns zur Verfügung stehenden Optionen ist das Eigenverwaltungsverfahren die beste Möglichkeit, den langfristigen Fortbestand unseres Unternehmens im Interesse aller wesentlichen Beteiligten sicherzustellen“, erklärt Geschäftsführer Günther Kamp, der auch während des Verfahrens weiterhin verwaltungs- und verfügungsberechtigt bleibt.
Der Geschäftsbetrieb soll dabei unverändert weiterlaufen. Alle 16 Standorte mit 77 Mitarbeitenden sollen fortgeführt werden. Die Gehälter sind für drei Monate gesichert. Auch für den Zeitraum nach der dann zu erwartenden Verfahrenseröffnung sollen die Finanzmittel zur Zahlung der Gehälter ausreichen.
Bei der Restrukturierung wird Kocken vom Sanierungsexperten Andreas Budnik und seinem Team unterstützt. „Wir haben bereits erste Gespräche mit den wesentlichen Beteiligten geführt und werden diese intensivieren, um das Schuhhaus Kocken mithilfe eines Insolvenzplans neu aufzustellen“, so Budnik. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Christian Holzmann aus der Kanzlei Brinkmann & Partner ernannt.